Neues Glücksspiel muss länger pausieren

Die neuen Glücksspielautomaten in der Steiermark werden erst Anfang April in Betrieb sein - die Berufung unterlegener Bewerber sorgt für Verzögerung. Nun müssen Bewilligungen einzeln erfolgen. Der Betrieb alter Geräte ist strafbar.

Gesetzlich wäre der Betrieb der neuen Glücksspielautomaten zwar schon mit Jahresbeginn möglich gewesen, doch nach der Vergabe der Bewilligungen an drei Bewerber beriefen die zwei Unterlegenen dagegen und zogen erst vor Weihnachten ihre Berufung zurück - mehr dazu in Glücksspiellizenzen: Rechnungshof prüft Vergabe (23.12.2015).

Strafen drohen

Die alten Geräte sollten eigentlich seit dem 31. Dezember außer Betrieb sein. Die meisten Betreiber legten ihre alten Spielautomaten still, aber einige gehen das Risiko einer Strafe ein: „Wir bekommen Rückmeldungen, dass angeblich noch da und dort Automaten stehen“, so der für Spielautomaten zuständige Abteilungsleiter beim Land, Heinz Drobesch.

Kontrollen laufen

Die Kontrollen laufen, koordiniert von den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften, in Graz und Leoben von der jeweiligen Landespolizeidirektion. In den beiden größten steierischen Städten gab es bisher insgesamt eine Anzeige; der Strafrahmen beträgt maximal 60.000 Euro.

Großteil der Anträge bereits gestellt

Unterdessen liegen die meisten Anträge für die neuen Geräte bereits vor: Jetzt müssen aber 60 Spielsalons und rund 1.000 Spielautomaten einzeln bewilligt werden, so Heinz Drobesch. Es folgen noch der Anschluss an das EDV-System der Finanz, Gutachten und eine Schulung für die Mitarbeiter in den Spielsalons. „Ein Fokus wird sicher auf den Einhaltungen der Bestimmungen, insbesondere der Jugendschutzbestimmungen, liegen“, so Drobesch. Er rechne damit, „dass etwa Ende März“ die ersten Spielautomaten in Betrieb gehen werden.