Tödliche Spritzenverwechslung: Drei Anklagen

Zwei Jahre nach dem Tod eines Unternehmers im LKH Graz sind nun drei Personen angeklagt worden. Der Mann soll nach der Verabreichung einer falschen Spritze gestorben sein - er war wegen einer Chemotherapie im Krankenhaus.

Der fatale Irrtum soll im Dezember 2013 passiert sein: Damals war der Unternehmer wegen einer Leukämieerkrankung in Behandlung, er sollte an diesem Tag zwei Substanzen erhalten. Eine Ärztin dürfte die Spritze, die für die Vene vorgesehen war, ins Rückenmark verabreicht haben; der Mann fiel ins Koma und starb kurz vor Weihnachten - mehr dazu in Spritze verwechselt: „Menschliches Versagen“ (12.12.2013).

Anklage wegen grob fahrlässiger Tötung

Umfangreich ermittelt wurde in der Folge gegen jene Ärztin, die die Spritze verabreicht hatte, gegen zwei ehemalige Abteilungschefs und gegen die steirische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Graz war vor Weihnachten letzten Jahres fertig und wurde der Oberstaatsanwaltschaft zur Prüfung übermittelt - mehr dazu in Tod nach falscher Spritze: Oberstaatsanwalt prüft (22.12.2015).

Diese Prüfung ist nun abgeschlossen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Hansjörg Bacher: Vor Gericht verantworten müssen sich die Ärztin und die beiden leitenden Mediziner; der Frau wird grob fahrlässige Tötung vorgeworfen, ihre Kollegen müssen sich verantworten, weil sie organisatorische Maßnahmen unterlassen haben sollen. Die Ermittlungen gegen die KAGes wurden dagegen eingestellt, so Bacher.

Die KAGes weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass die betroffene Ärztin eine „bis auf diesen Fehler tadellose Mitarbeiterin“ sei, und die beiden Abteilungsleiter für Qualitätsstandards sowie für die permanente Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements sorgten und sorgen.

Fehler wäre laut Gutachten vermeidbar gewesen

Die Anklage stützt sich unter anderem auf die Gutachten des Krebsspezialisten Thomas Kühr und des Neurologen Hans-Peter Haring: Aus diesen soll hervorgehen, dass der Fehler vermeidbar gewesen wäre, wenn man das Medikament nicht als Spritze, sondern als Infusion vorbereitet hätte; das sei auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) schon vor Jahren vorgeschlagen worden.

Von Seiten der KAGes wird dagegen in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die angewandte Methode vom Hersteller des Medikamentes so empfohlen wurde und wird. Laut Gutachten hätte sich die Ärztin zudem besser über die Medikamente informieren müssen. Haring ortete auch organisatorische Mängel. Ein Prozesstermin stand am Montag noch nicht fest.

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