Hubmann-Urteil rechtskräftig: 16 Monate bedingt

Das Urteil gegen den Eierproduzenten Toni Hubmann wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht (OLG) Graz reduzierte zwar die Haftstrafe, dafür setzte es aber zusätzlich eine Geldstrafe.

Der Chef von Toni’s Freilandeier und drei Mitarbeiter mussten sich im Vorjahr in Leoben wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges vor Gericht verantworten: Knapp 700.000 Eier sollen absichtlich falsch etikettiert worden sein, um so das Mindesthaltbarkeitsdatum zu fälschen. Die abgelaufenen Eier gelangten dann in den Verkauf - mehr dazu in Betrugsprozess gegen Toni’s Freilandeier (15.6.2015) und in Bedingte Haftstrafe für Toni Hubmann (2.7.2015).

Weniger bedingte Haft, dafür unbedingte Geldstrafe

Hubmann berief gegen das Urteil von 22 Monaten bedingt, um im Berufungsverfahren die Vorwürfe zu widerlegen - das gelang ihm offenbar nur zum Teil: Das OLG setzte das Urteil letztinstanzlich jetzt auf 16 Monate bedingt herab, im Gegenzug bekam Hubmann eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 82.000 Euro aufgebrummt - „weil er das mehr spürt als eine bedingte Freiheitsstrafe“, hieß es seitens der Oberstaatsanwaltschaft.

Hubmann zog Konsequenzen

Hubmann nahm das Urteil an. Er habe bereits im Sommer 2015 die „Konsequenzen aus den Vorfällen gezogen und die Geschäftsführung abgegeben“. Schritt für Schritt soll nun die nächste Generation in die Unternehmensführung eingebunden werden. Hubmann hob die reduzierte bedingte Freiheitsstrafe hervor. „Das Urteil des Oberlandesgerichts Graz zeigt damit die Unverhältnismäßigkeit des erstinstanzlichen Urteils durch das Landesgericht Leoben auf und ging nicht auf die Berufung der Oberstaatsanwaltschaft ein“, ließ er via Aussendung wissen.

„Auf die Zukunft orientieren“

Sein Sohn Markus Hubmann teilte mit, dass man grundsätzlich froh sei, dass das Verfahren nun abgeschlossen ist, um sich wieder „auf die Zukunft orientieren“ zu können. Dass das OLG die bedingte Freiheitsstrafe herabgesetzt habe, sei grundsätzlich positiv zu sehen, die Geldstrafe in der Höhe von 82.000 Euro sei allerdings eine sehr hohe Summe, so Markus Hubmann.