Energie Steiermark-Angestellter unterschlug Geld

Rund 107.000 Euro hat ein 41-Jähriger, der bei der Energie Steiermark angestellt war, unterschlagen - am Freitag stand er in Graz vor Gericht. Den Schaden machte er gut, so wurde er zu 1.800 Euro Geldstrafe und bedingter Haft verurteilt.

Die Sache war für den Angestellten - er war für kurze Zeit sogar Bürgermeister einer kleinen Gemeinde - recht einfach: Er gab an, Geld für Flur- oder Leitungsschäden, für die die Energie Steiermark aufzukommen hatte, an die Geschädigten überwiesen zu haben. Tatsächlich setzte er einfach die Namen irgendwelcher Kunden ein und gab als Kontonummer seine eigene an. Am Freitag musste er sich dafür im Grazer Straflandesgericht vor einem Schöffensenat verantworten.

In 26 Fällen erfolgreich

26 Mal funktionierte das von 2005 bis 2008 klaglos, doch dann ließ er sich in eine andere Abteilung versetzen, „um nicht weiter in Versuchung zu geraten“, wie sein Verteidiger meinte. Erst im Vorjahr flog alles auf, als ein Kunde Geld wollte, das laut Aufzeichnungen schon einmal ausbezahlt worden war.

„Lücke im Kontrollsystem ausgenutzt“

„Er hat eine Lücke im Kontrollsystem seiner Firma ausgenützt“, meinte der Staatsanwalt. „Wie sind sie denn auf diese Idee gekommen?“, interessierte sich der Richter. „Ich habe über meine Verhältnisse gelebt, ich bin vier bis fünf Mal in der Woche ausgegangen, war bei einigen Vereinen und habe oft Leute eingeladen“, rechtfertigte sich der Beschuldigte; es sei „relativ einfach“ gegangen, denn die Firma habe „nicht sehr genau kontrolliert“, schilderte er.

Schaden samt Zinsen beglichen

Mit einem Kredit und der Hilfe seiner Geschwister machte der Mann nun den gesamten Schaden samt Zinsen wieder gut; mittlerweile arbeitet er als Haustechniker bei einer Immobilienfirma und hofft, alles abbezahlen zu können. Das Urteil lautete auf 1.800 Euro Geldstrafe und eine bedingte Haft von vier Monaten, auch deshalb, weil der Mann von Anfang an geständig gewesen war. Er nahm an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - das Urteil ist nicht rechtskräftig.