Seit 37 Jahren in Haft: Häftling fordert Entlassung

Am Mittwoch hätte in Graz ein aufsehenerregender Prozess beginnen sollen: Ein Mann fordert nach 37 Jahren Haft seine bedingte Entlassung. Der Prozess musste aber vertagt werden - es ist unklar, welches Gericht zuständig ist.

Die Ladungen zur Verhandlung am Zivilgericht Graz waren bereits ausgeschickt und der Verhandlungssaal reserviert - jetzt allerdings vertagte der Oberste Gerichtshof den Prozess eines Grazer Langzeithäftlings gegen die Republik Österreich, um eine mögliche Befangenheit auszuschließen. Immerhin geht es um Vorwürfe gegen die Anstaltsleitung der Justizanstalt Graz-Karlau und das Grazer Straflandesgericht als Vollzugsgericht.

„Behörden vereiteln bedingte Entlassung“

Laut dem Anwalt des 67-Jährigen wäre bereits 1993 erstmals eine bedingte Entlassung seines Mandanten möglich gewesen - seit damals und auch nach dem letzten Antrag im August 2013 würden die Anstaltsbehörde und das Vollzugsgericht Graz die Ansuchen des Häftlings auf bedingte Entlassung vereiteln. Dieser sitzt nun nach mehrfachem Raub und Mord sowie einem Gefängnisausbruch mit Geiselnahme seit fast 37 Jahren in Haft.

Die Justizanstalt Karlau begründet den Umfang der Haftzeit damit, dass sich der Kläger weigere, an Resozialisierungsmaßnahmen und Entlassungsvorbereitungen teilzunehmen. Der Anwalt des 67-Jährigen hält dagegen: Der Mann hätte sich in der Haft massiv weiterentwickelt und könnte nach einer Entlassung auch bei seiner Lebensgefährtin in Wien wohnen.

Welches Gericht ist zuständig?

Weil demnach eine bedingte Entlassung spätestens im Jänner 2014 hätte erfolgen müssen, wurde jetzt eine Klage mit einem Streitwert von mehr als 33.000 Euro eingebracht - das entspreche wie im Entschädigungsgesetz vorgesehen einem Tagessatz von 50 Euro. An welchem Gericht - und vor allem wann - die Verhandlung nun stattfinden wird, steht zurzeit noch nicht fest.