Postzusteller täuschte Überfall vor - Prozess

In Graz ist am Donnerstag ein Postzusteller vor Gericht gestanden, der im Vorjahr rund 33.000 Euro Pensionsgelder nicht zugestellt und einen Raubüberfall vorgetäuscht hatte. Das Urteil: Ein Jahr bedingt.

„Es war ein Plan mit hoher krimineller Energie - und fast perfekt ausgeführt“, sagte der Richter im dank einer Schulklasse bis auf den letzten Platz gefüllten Verhandlungssaal im Grazer Straflandesgericht.

Über 33.000 Euro in Busch versteckt

Er meinte den Plan, den der mittlerweile 26-jährige Angeklagte am 1. September des Vorjahres in die Tat umgesetzt hatte: Damals war der Südoststeirer gerade einmal einen Monat als Aushilfszusteller bei der Post. Er sollte die Pensionsgelder ausliefern - in Summe 33.122,70 Euro.

Das machte er allerdings nicht, sondern deponierte das Geld in einem Gebüsch und täuschte danach einen Überfall vor: Er schlug sich die Tür des Postautos zweimal gegen den Kopf, die eigene Geldbörse versteckte er; erst als er die Beute aus dem Gebüsch holen wollte, wurde er auf frischer Tat gestellt und gestand - mehr dazu in Briefträger-Überfall war vorgetäuscht (3.9.2015).

„Kurzschlusshandlung“

Vor Gericht sah das dann doch ein wenig anders aus: Der mittlerweile arbeitslose Angeklagte wollte die Tat nicht geplant haben, sprach von „Kurzschlusshandlung“ und „Blackout“, fand keine Erklärungen. Der Richter erklärte dazu: „Das mit dem Geständnis haben sie nicht verstanden.“

Motiv: Schulden

Klar war der 26-Jährige, der keinen Rechtsbeistand hatte, nur beim Motiv: Er hat etwa 10.000 Euro Schulden. Was er mit dem Rest des Geldes gemacht hätte, konnte er dem Richter nicht beantworten. Die Staatsanwältin wiederum sagte, sie werde den Eindruck nicht los, der Angeklagte wolle etwas verharmlosen, und der Richter mahnte, dass ein Geständnis nur gepaart mit innerer Einsicht mildernd sei - daraufhin sagte der Angeklagte, dass er sich entschuldigen wolle.

Ein Jahr bedingt

Das Urteil: Ein Jahr Freiheitsstrafe bedingt - schließlich war von der Beute nichts verschwunden, die Pensionen konnten komplett ausbezahlt werden, und der Angeklagte war davor unbescholten. Die Kosten des Verfahrens und des Polizeigroßeinsatzes kommen allerdings noch dazu - rund 30.000 Euro. Das Urteil ist rund rechtskräftig.