Zu Hause in der Steiermark - und doch staatenlos

Er ist in der Steiermark geboren und auch hier aufgewachsen - trotzdem muss Michael Scheucher noch immer um seine Staatsbürgerschaft kämpfen: Der heute 41-Jährige ist einer von insgesamt 4.000 Staatenlosen in Österreich.

Michael Scheucher ist zu Besuch bei seinen Pflegeeltern im oststeirischen Ebersdorf. Die Familie bekam ihn, als er ein halbes Jahr alt war - sein familiärer Hintergrund ist zu diesem Zeitpunkt unklar, die Mutter verließ ihn nach der Geburt in Graz. Seither kämpft er um seine österreichische Staatsbürgerschaft.

Kein Einzelfall

In Österreich leben derzeit mehr als 4.000 Menschen, die von keinem Land eine Staatsbürgerschaft besitzen. Viele dieser Staatenlosen kamen als Flüchtlinge, doch es gibt auch Österreicher, die am Papier gar keine sind. Wie sich das anfühlt? „Wenn man für einen Aufenthaltstitel nachweisen muss, dass man deutschsprachig ist, obwohl man hier aufgewachsen ist... es nervt, es ärgert, es frustriert. Es fühlt sich bescheiden an, definitv“, beschreibt Scheucher.

Michael Scheucher

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Erneuter Antrag erst ab 2023 möglich

Mittlerweile hat er einen Fremdenpass und darf offiziell reisen - doch er berichtet von Schwierigkeiten mit Beamten an der Grenze; außerdem darf der gelernte Koch nicht wählen und findet als Staatenloser kaum einen Job.

Und er braucht viel Geduld: Da er unter anderem wegen einer Schlägerei und Dokumentenfälschung vorbestraft ist, blieb ihm die österreichische Staatsbürgerschaft bislang verwehrt, und wegen seiner Vorstrafen kann er erst im Jahr 2023 wieder die Staatsbürgerschaft beantragen.

Michael Scheucher

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Familienausflug brachte Wahrheit ans Licht

Zum Problem wurde Scheuchers Staatenlosigkeit erstmals bei einem Ausflug nach Slowenien: „Da haben wir umdrehen müssen - die Verwandtschaft ist rübergefahren. Michael durfte nicht. Da ist uns bewusst geworden, dass es Schwierigkeiten gibt“, erinnern sich Josef und Elfriede Giessauf, Michaels Pflegeeltern, zurück.

„Menschenrechtlich zu hinterfragen“

„Das Problem, das wir hier sehen, ist, dass er nicht die gleichen Rechte hat wie jeder andere Staatsbürger - sehr wohl aber hier geboren ist und hier das ganze Leben verbracht hat.“

Michael Scheucher

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Das sei laut Daniela Grabovac von der steirischen Antidiskriminierungsstelle auch menschenrechtlich zu hinterfragen: Sie will den Fall vor das Verfassungsgericht bringen, notfalls auch vor das UN-Menschenrechtsgremium.