Seriensexstraftäter zu 15 Jahren verurteilt

Ein Seriensexstraftäter ist am Freitag in Graz zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Der 42-Jährige hatte seit 2012 zumindest 20 Mädchen und Frauen zu vergewaltigen versucht, missbraucht und genötigt.

Der Angeklagte war bereits vor mehr als zehn Jahren wegen mehrerer Vergewaltigungen verurteilt und eingewiesen worden, kam aber im Juli 2012 auf Bewährung frei, weil er als geheilt galt.

Nur zwei Tag nach Entlassung wieder rückfällig

„Das war ein großer Irrtum, wie man zwei Tage später sah“, so der Richter am Freitag bei der Verhandlung: Ab da missbrauchte der 42-Jährige wieder Frauen, griff ihnen in den Schritt, riss ihnen Unterwäsche herunter und verging sich teilweise an ihnen - bis zu seiner Festnahme im Februar 2015 in zumindest 20 Fällen.

„Sehen sie sich nicht selbst als große Gefahr?“, fragte der Richter. „Auf jeden Fall. Ich sehe im Maßnahmenvollzug die einzige Möglichkeit, die Behandlung zu bekommen, die ich brauche, und ich habe gemerkt, dass es ohne Medikamente nicht geht“, antwortete der Steirer.

„Viele werden ihr Leben lang daran kiefeln“

Bei seiner Entlassung 2012 habe er selbst geglaubt, geheilt zu sein, „jetzt aber nicht mehr“. Gutachter Manfred Walzl untersuchte sechs der Opfer und stellte bei jeder Frau „psychische Störungen von Krankheitswert“ infolge der Angriffe des Angeklagten fest: „Sie konnten kaum darüber sprechen, viele trauen sich nun nachts nicht allein hinaus und erleiden sogenannte Flashbacks. Das ist eine Einschränkung des Lebens. Bei manchen kann es Jahre dauern.“ Eines der Opfer soll sogar von Graz nach Wien umgezogen sein, um nicht ständig daran erinnert zu werden.

Für die Staatsanwältin hat der 42-Jährige seinen Opfern schon das „Höchsturteil“ gegeben: „Viele werden ihr Leben lang daran kiefeln.“ Sie schätzte den Angeklagten als „intelligenten, höchst berechnenden Menschen“ ein, der seine Triebe ausleben wollte. Der Verteidiger berief sich darauf, dass der Beschuldigte krank sei und Hilfe brauche. „Ich schäme mich dafür, was ich getan habe, weil ich überzeugt war, es unter Kontrolle zu haben, und es an unschuldigen Menschen ausgelassen habe. Ich hoffe auf Hilfe und Heilung“, so der Angeklagte in seinen Schlussworten vor der Urteilsverkündung.

Höchststrafe - Urteil nicht rechtskräftig

Das Gericht sprach ihn wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, teils versuchter geschlechtlicher Nötigung, versuchter Vergewaltigung und des Besitzes von Kinderpornos schuldig; trotz Milderungsgründen wie seines Geständnisses fasste er die Höchststrafe von 15 Jahren Haft und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. „Es war eine Vielzahl an Opfern, ein langer Tatzeitraum, die Übergriffe wurden immer massiver, und es war ein äußerst rascher Rückfall“, begründete der Richter. Der Angeklagte kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.