Ex-Bürgermeister wegen Betrugs verurteilt

Der Ex-Bürgermeister von Pölfing-Brunn ist am Donnerstag in Graz wegen Amtsmissbrauchs, Urkundenfälschung und schweren Betrugs schuldig gesprochen worden. Das Urteil: Zehn Monate bedingte Haft und 25.200 Euro Geldstrafe.

Die Taten sollen sich 2008 rund um den Bau eines Campingplatzes abgespielt haben - mehr dazu in Betrug: Ex-Bürgermeister vor Gericht und Anklage gegen Ex-Bürgermeister verschärft. Mitangeklagt ist der frühere Vizebürgermeister.

Schaden von 52.000 Euro

Mehrere Verhandlungen lang wurden die Vorgänge penibel erörtert, doch in der letzten Runde verweigerten beide Beschuldigten jegliche weiteren Angaben. Laut Anklage soll bei dem Betrug ein Schaden von rund 52.000 Euro für eine nicht bezahlte Betonbodenplatte entstanden sein. Auf diese wurden 2008 mehrere Container gestellt, aus denen Appartements für einen Campingplatz gemacht wurden. Weil die Container günstig gebraucht zu haben waren, musste die Bodenplatte rasch angefertigt werden - ohne Baubewilligung, die im Nachhinein erteilt wurde.

Verantwortlich für das Projekt war eine Tochtergesellschaft der Gemeinde sowie ein Unternehmer, der als Investor mit an Bord war. Aus Zeitnot wurde der Bau noch vor der Erteilung der Baubewilligung begonnen. Das wurde dem Bürgermeister, der auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaft war, zum Verhängnis, denn den Anrainern entging der „Schwarzbau“ nicht. Der Projektpartner hatte die Bodenplatte zunächst bezahlt und sah sein Geld nie wieder - daher der Schaden von 52.000 Euro.

„Wie ein kleiner Sonnenkönig“

Der mitangeklagte Vizebürgermeister hatte bei den Betrügereien mitgemacht, indem er die Zustellungsdaten von Bescheiden fälschte. „Er ist zwar eher einfach gestrickt, aber nicht so einfältig, dass er nicht wusste, was er tat“, meinte die Staatsanwältin in Richtung des Zweitangeklagten. Die Hauptschuld trage aber der Ex-Bürgermeister, er habe agiert „wie ein kleiner Sonnenkönig, der sich über Gesetze hinwegsetzt“.

Beide seien „erfahrene Gemeindepolitiker“ gewesen, auch wenn die führende Rolle sicher der Hauptbeschuldigte innehatte. Eine Diversion schloss die Anklägerin aus, das würde „an der Schwere der Schuld“ scheitern, außerdem gäbe es derzeit noch Ermittlungen wegen anderer Malversationen, betonte die Anklägerin.

Auch ehemalige „Vize“ schuldig gesprochen

Der Schöffensenat sprach nach rund zweistündiger Beratung beide Angeklagten schuldig. Der Ex-Ortschef bekam zehn Monate bedingt und 25.200 Euro Geldstrafe, sein früherer Stellvertreter sechs Monate bedingt. Beide erbaten sich Bedenkzeit, die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.