Frostschäden: Bundeshilfe durch Sondergesetz

Die Frostschäden waren am Dienstag in Wien Thema im Ministerrat. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sicherte dabei Gelder aus dem Katastrophenfonds zu, allerdings muss dafür erst ein Sondergesetz geschaffen werden.

Frost und Kälte trafen die steirischen Landwirte in den vergangenen Tagen schwer. Besonders betroffen waren vor allem Obstkulturen - man rechnet hier mit Schäden von über 125 Mio. Euro allein in der Steiermark. Es dürfte heuer kaum steirische Äpfel geben - mehr dazu in Frost vernichtet fast die gesamte Apfelernte (28.4.2016) und in Frostschäden lassen auch um Arbeitsplätze zittern (29.4.2016).

Gesetzliche Grundlage fehlt noch

Am Dienstag sicherte nun Finanzminister Schelling Hilfsgelder aus dem Katastrophenfonds zu. Allerdings muss, damit diese ausbezahlt werden können, erst ein Sondergesetz geschaffen werden. „Derzeit gibt es eine Situation, dass versicherbare Schäden aus dem Katastrophenfonds nicht bezahlt werden können. Daher werden wir in dieser extremen Ausnahmesituation per Sondergesetz regeln, dass auch Frost- und Schneedruckschäden bedient werden können, und zwar nur temporär, bis das sogenannte Ernteausfallsgesetz in Kraft ist - das haben wir im Ministerrat bereits durch und liegt nun im Parlament zur Behandlung auf“, so Schelling.

Um schnelle Hilfe zu erreichen, soll nun dieses Sondergesetz in den Ministerrat eingebracht werden, so Schelling weiter - bis zur tatsächlichen Auszahlung dürfte aber dennoch einige Zeit vergehen. Wenigstens gibt es noch genug Saatgut: Man könne auf Reserven zurückgreifen, geben Experten Entwarnung. Bis Mitte Mai sollten die Felder neu bestellt sein - mehr dazu in Nach Frostschäden: Genug Saatgut vorhanden.