Prozess wegen Brandstiftung endet mit Freispruch

Ein 31 Jahre alter Oststeirer ist am Dienstag wegen Brandstiftung vor Gericht gestanden und freigesprochen worden. Der Mann soll eine Partyhütte auf einem Pferdehof angezündet haben. Er habe mit dem Feuer nichts zu tun, so der Angeklagte.

Der angeklagte Oststeirer baute an der Partyhütte in Pischelsdorf selbst mit. Am Hof war sein Pferd eingestellt. Mit der Clique, die dort immer wieder feierte, zerstritt sich der Angeklagte. Seine Freundin hatte weiter Kontakt. Die Burschen der Clique sollen den Angeklagten mit beleidigenden SMS provoziert haben.

Auf Hof gefahren und von Pferd verabschiedet

Ende November des Vorjahres war wieder einen Party geplant, so der Staatsanwalt. Die Freundin war eingeladen, der Angeklagte nicht. Er war damals arbeitslos und musste wegen seiner Schulden sein Pferd verkaufen. Laut Staatsanwalt betrank sich der Angeklagte, fuhr zum Hof, um sich vom Pferd zu verabschieden und legte dann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Feuer. 30 Minuten nachdem er da gewesen sei, stand die Hütte in Vollbrand, warf der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. Der gibt zu, wegen des Pferds mitten in der Nacht fünf bis zehn Minuten auf dem Hof gewesen zu sein. Die Hütte brannte damals völlig nieder; verletzt wurde niemand.

Partyhütte wurde illegal errichtet

Der Staatsanwalt wollte wissen, ob er etwas Eigenartiges gerochen hat. „Nur den Misthaufen“, sagte der Angeklagte und er sei es nicht gewesen. Laut dem Brandermittler hätte der Angeklagte das Feuer sehen oder zumindest riechen müssen. Ein Feuerzeug hätte zur Brandstiftung gereicht. Der Angeklagte ist Raucher. Sein Verteidiger führte an, dass auch andere ein Motiv gehabt hätten, weil die Partyhütte illegal errichtet worden war und es Nachbarschaftsstreitigkeiten gab. Laut Verteidiger gibt es zwölf Zeugen, die nichts gesehen und auch nichts gehört haben.

Das Schöffengericht sprach den Angeklagten schließlich im Zweifel frei. Der Staatsanwalt erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist nichts rechtskräftig.