EuGH kippt Klage gegen Sulmkraftwerk

Seit Jahren beschäftigt das Kraftwerksprojekt an der Schwarzen Sulm Behörden und Gerichte - jetzt gibt es grünes Licht: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) schmetterte nun eine Klage der Europäischen Kommission gegen das Projekt ab.

2006 und 2007 genehmigte das Land Steiermark das Projekt im Natura-2000-Gebiet naturschutz- und wasserrechtlich, es sollte aber bis 2013 dauern, bis mit dem Bau begonnen werden konnte - das wiederum führte zu massiven Protesten von Umweltschutzaktivisten und den Grünen und das zu einem Rechtstreit, der auf vielen Ebenen ausgetragen wurde und schließlich zu einem Stillstand an der Kraftwerksbaustelle führte - mehr dazu in Schwarze Sulm: Stillstand beim Kraftwerksbau (9.10.2014).

Baustelle Schwarze Sulm Kraftwerk

ORF

Streitpunkt Wasserqualität

Offener Streitpunkt ist vor allem die Wasserqualität der Sulm: Im Land stufte man diese von „sehr gut“ auf „gut“ zurück, da dem Fluss schon vor dem Kraftwerk Wasser entnommen werde. Der damalige Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) hatte den Kraftwerksbau 2007 bewilligt, das Umweltministerium - das gegen das Projakt war - hob diese Genehmigung im Jahr 2009 wieder auf; der Verwaltungsgerichtshof sah jedoch 2012 Formalfehler.

Wegen der danach wieder gültigen Genehmigung klagte die EU-Kommission Österreich beim Europäischen Gerichtshof, denn auch sie ging davon aus, dass die Wasserqualität der Sulm der Einstufung „sehr gut“ entspricht - mehr dazu in Schwarze Sulm: Klage gegen Republik eingelangt (15.9.2014). An Flüssen mit dieser Kategorie darf man nach EU-Recht aber nur dann ein Kraftwerk bauen, dass zur Minderung der Qualität führt, wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt - und das liege beim geplanten Sulm-Kraftwerk nicht vor.

„Ausnahme vom Verschlechterungsverbot“

Der EuGH kam nun aber zu dem Schluss, dass Voves - entgegen den Ausführungen der Kommission - das strittige Vorhaben geprüft sowie seine Vorteile und negative Auswirkungen auf den Zustand des Wassers gegeneinander abgewogen habe. Die EU-Richter sehen die Bedingungen für eine Ausnahme vom Verschlechterungsverbot erfüllt; der Landeshauptmann habe dem eine detaillierte und spezifische wissenschaftliche Prüfung dieses Vorhabens zugrunde gelegt.

„Formaljuristische Sicht setzte sich durch“

Kraftwerksgegner hoben stets die ökologische Bedeutung des Flusses hervor, der seltene Tierarten wie Fischotter, Wasseramsel und Steinkrebs beheimatet. Vertreter des WWF und der großen Österreichischen Umweltverbände hatten daher bis zuletzt gehofft, dass sich beim EuGH „inhaltliche und sachliche Argumente gegen eine rein formaljuristische Sicht des Falles durchsetzen würden“, hieß es Mittwochvormittag in einer ersten Reaktion des WWF.

Scharfe Kritik an der EuGH-Entscheidung kommt auch von den Grünen: „Aus unserer Sicht ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar, da der EuGH wesentliche Fakten nicht berücksichtigt hat, die jedoch am Tisch liegen“, so die steirische Umweltsprecherin Sabine Jungwirth, „der Kampf um das Naturjuwel ist jedenfalls noch nicht entschieden“, denn neben der noch offenen Amtsbeschwerde würden den Projektwerbern auch noch mehrere Bewilligungen für den Bau.

Noch kein grünes Licht

Von Seiten des Projektbetreibers heißt es, die Freude über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sei groß; dagegen gibt es auch kein Rechtsmittel mehr - dieses Verfahren sei abgeschlossen. Das heißt aber nicht automatisch, dass es jetzt grünes Licht für den Bau des Wasserkraftwerkes gibt, denn in Österreich selbst ist noch ein Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig, eingebracht 2013 vom damaligen Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP). Der Vorwurf: Das Land Steiermark habe im Jahr 2013 eigenmächtig und widerrechtlich die Gewässergüte der Schwarzen Sulm herabgesetzt; dieser Teil wurde von den EU-Richtern nicht berücksichtigt, und genau dieser Teil liegt jetzt beim österreichischen Verwaltungsgerichtshof.

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