Frostschäden: Soforthilfe für Bauern beschlossen

Am Mittwoch hat der Nationalrat eine Anpassung des Katastrophenfondsgesetzes beschlossen. Bis zu 100 Millionen Euro könnten zur Abgeltung der vor allem in der Steiermark besonders schweren Schäden fließen.

Es ist fix: Für die zum Teil existenzbedrohenden Frostschäden in der Landwirtschaft werden Mittel aus dem Katastrophenfonds bereitgestellt – mehr dazu in Frost: Schaden von rund 215 Millionen Euro (06.05.2016) und Frostschäden: Warten auf Entschädigungen (12.05.2016). Eine entsprechende Änderung des Katastrophenfondsgesetzes wurde am Mittwoch im Nationalrat beschlossen.

Demnach werden zur Abfederung von außerordentlichen Frostschäden bei landwirtschaftlichen Kulturen bis zu 50 Millionen Euro Bundesmittelt zur Verfügung gestellt. Ein gleich hoher Betrag ist von den betroffenen Bundesländern vorgesehen.

Rupprechter: „Mittel für effiziente Unterstützung“

Für Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) ist der Nationalratsbeschluss ein wichtiger Schritt, um den betroffenen Bauern so rasch wie möglich helfen zu können: „Viele Betriebe sind durch die enormen Schäden akut in ihrer Existenz gefährdet. Durch die rasche Gesetzesanpassung stehen die notwendigen Mittel für eine effiziente Unterstützung bereit.“

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird gemeinsam mit dem Finanzministerium, dem Bundeskanzleramt und den Bundesländern eine Richtlinie für die Höhe der Vergütung sowie die Abwicklung der Unterstützung erarbeiten.

Kritik von FPÖ: „Tropfen auf dem heißen Stein“

Die angedachten 100 Millionen aus dem Katastrophenfonds sind der FPÖ jedoch zu wenig: „Angesichts der massiven Schäden von über 200 Millionen Euro ist diese Fördersumme ein ‚Tropfen auf dem heißen Stein‘. Es wird künftig weit mehr Mittel benötigen, um unseren Landwirten helfen zu können. Sie haben neben den massiven Schäden auch etliche Verbindlichkeiten, wie Kredite, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträge zu tragen. Diese angespannte Situation wirkt sich nicht nur auf das heurige, sondern auch auf die nächsten Jahre aus“, so der steirische FPÖ-Nationalratsabgeordnete Walter Rauch.

Neue Ernteversicherung beschlossen

Mit der Änderung des Katastrophenfondsgesetzes wurde am Mittwoch auch die Ernteversicherung beschlossen. Die staatliche Bezuschussung der Versicherungsprämien für Frost wird auf weitere Kulturen ausgeweitet.

Neu sind staatliche Zuschüsse zu den Versicherungsprämien für Dürre, Sturm und starke oder anhaltende Regenfälle. Vorgesehen sind Zuschüsse zu den jeweiligen Versicherungsprämien von 25 Prozent aus Mitteln des Bundes und 25 Prozent aus Landesmitteln.

Wichtiger Anreiz zur Risikoversicherung

Damit wird den Bauern ein Anreiz geboten, sich selbst gegen Risiken abzusichern, so der ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Nationalratsabgeordnete Jakob Auer: „Der Eigenanreiz zur Versicherung ist für die Landwirtschaft wichtig. Bei Auswirkungen wie in den April-Tagen in einigen Bundesländern, vor allem in der Steiermark, jenem Supergau mit dramatischen Auswirkungen für viele bäuerliche Familienbetriebe, ist es außerdem notwendig, für existenzgefährdende Schäden zusätzliche Hilfe zu gewähren.“