Bau des Koralm-Kraftwerks ohne UVP?

Das im Koralmgebiet geplante Pumpspeicher-Kraftwerk wird möglicherweise ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) errichtet. Das bebaute Gebiet liegt laut einem Bescheid nicht mehr im Landschaftsschutzgebiet.

Seit Donnerstag ist der Feststellungsbescheid des Landes Steiermark öffentlich. Aus ihm geht hervor, dass für das 940-MW-leistungsstarke Pumpspeicherkraftwerk keine UVP durchzuführen ist, da das bebaute Gebiet „nicht mehr im Landschaftsschutzgebiet liegt“. Das obere Speicherbecken dagegen liegt in einem künftigen Natura-2000-Gebiet. Entsprechend strikt angesetzte Naturschutzprüfungen hätten aber ergeben, dass die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen ausreichten, sagte Umweltanwältin Ute Pöllinger. Sie hat den neuen Feststellungsbescheid von einem eigenen Gutachter bereits durchleuchten lassen, der zu demselben Ergebnis kam. Daher werde sie nicht in Berufung gehen, auch wenn es „eine etwas grenzwertige Optik“ hat.

Umweltschutzorganisationen könnten berufen

Möglich wurde dies, weil das Projekt schon beim ersten Feststellungsbescheid nicht als Kraftwerk, sondern als sogenannte Talsperre eingereicht wurde. Damals wurde nach alter Gesetzgebung für ein UVP-Verfahren entschieden, weshalb Pöllinger den Bescheid nicht beeinspruchte, war er ja in ihrem Sinne. Der neue Bescheid nach neuer Gesetzgebung dagegen ermöglicht den Bau ohne UVP, nur kann Pöllinger nun nicht mehr gegen die Bezeichnung „Talsperre“ vorgehen. Das hätte sie schon beim ersten Bescheid machen müssen. Sie hofft aber, dass sich Umweltschutzorganisationen entscheiden, gegen den Bescheid vorzugehen. Sie hätten jedenfalls die Möglichkeit dazu, eine Berufung einzureichen.

Großprojekt kostet fast eine Milliarde Euro

Das Projekt ist mit einem Investitionsaufwand von 800 Mio. bis 1 Mrd. Euro eines der größten auf dem derzeit schlingernden Strommarkt. Projektwerber ist die Pumpspeicherkraftwerk Koralm GmbH mit Sitz in Graz. Sie will auf der steirischen Seite der Koralm im Bezirk Deutschlandsberg ein Unterbecken und ein Oberbecken errichten. Der Unterspeicher soll im Talraum des Seebaches entstehen und einen Inhalt von 4,7 Mio. Kubikmeter aufweisen. Der Oberspeicher soll im Bereich zwischen Frauenkogel und Ochsenofen oberhalb der Glitzalm gebaut werden. Dieses Becken soll beim Stauziel 5,5 Mio. Kubikmeter fassen. Für das Vorhaben müssen Rodungen im Ausmaß von etwa 15,13 Hektar eingerechnet werden.

Die Höhendifferenz zwischen beiden Seen soll rund 600 Meter betragen, das Krafthaus mit den Turbinen wäre im Berginneren vorgesehen. Die rund 800 Meter langen und etwa 90 Meter hohen Staumauern sollen keine Betonwände, sondern bepflanzte Naturdämme sein. Die Einspeisung könnte in die nahe verlaufende 380-kV-Leitung erfolgen. Diese Leitung ist im Übrigen auch dafür mitverantwortlich, dass das Gebiet nicht mehr Landschaftsschutzgebiet ist. Eigentlich war bei einer Bauzeit von fünf Jahren eine Fertigstellung für 2019 oder 2020 geplant gewesen. Das wird sich aber keinesfalls mehr ausgehen.

Kritik der steirischen Grünen

Die steirischen Grünen kritisierten am Freitag in einer Aussendung, dass der Bau nun möglicherweise ohne UVP über die Bühne geht: Das sei nur möglich, weil die Steiermark noch immer nicht EU-Recht umsetze: „Konkret geht es um die Aarhus-Konvention, die Bürgern Informationsrechte, Mitwirkungsrechte in Genehmigungsverfahren und die gerichtliche Durchsetzung von Umweltrecht im Fall der Verletzung desselben durch Behörden oder Dritte einräumt“, erklärte Landtagsabgeordnete Sabine Jungwirth.

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