Mordversuch, Wiederbetätigung: Lebenslang

Ein 27-jähriger Obersteirer hat sich am Mittwoch in Leoben erneut wegen versuchten Mordes und Wiederbetätigung verantworten müssen - und wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 27-Jährige machte schon bei der ersten Verhandlung vor zwei Wochen keinen Hehl aus seiner Gesinnung: Er erschien mit Glatze und zahlreichen Tätowierungen, darunter „1889“ (Geburtsjahr von Adolf Hitler, Anm.) am Hals; auf seiner Facebook-Seite hatte er ein Bild mit dem Text „Wir sind auch ohne Sonne braun“. Die Richterin wollte wissen, was er damit meinte. „Ich wollte damit die braune Gesinnung ansprechen. Das ist teilweise auch meine Gesinnung“, gestand er ganz ungeniert. Er stellte außerdem vor Gericht die Existenz von Gaskammern im Zweiten Weltkrieg in Frage - das führte die Richter zu einem anderen einschlägigen Posting: Der 27-Jährige schrieb zu einem Link auf Facebook „alle Zionisten in den Ofen“. Dazu wollte er allerdings nichts sagen.

Freund beinahe erschlagen

Die Tat, die ihm als Mordversuch angelastet wurde, spielte sich in der Wohnung eines Freundes ab: Dort hatte er zusammen mit anderen Fußball geschaut und Alkohol getrunken. Plötzlich soll der Angeklagte auf einen Schulfreund eingeschlagen haben, den Grund konnte er selbst nicht mehr angeben. Das Opfer erlitt einen offenen Schädelbruch, Rissquetschwunden und ein Schädelhirntrauma; außerdem schlug ihm der 27-Jährige mehrere Zähne ab. Der Verletzte konnte flüchten und lief zur Polizei, woraufhin der Verdächtige noch blutbespritzt in der Wohnung seines Schulfreundes festgenommen wurde. Die Tat gestand der Angeklagte, die Mordabsicht leugnete er.

Nicht rechtskräftig

Der Geschworenensenat befand ihn des versuchten Mordes und der Wiederbetätigung schuldig und verurteilte ihn zu einer lebenslange Freiheitsstrafe. Mitangeklagt wegen Wiederbetätigung war ein 22-jähriger Student, der bereits am ersten Verhandlungstag Mitte Mai dieses Jahres deswegen zu 15 Monaten bedingt verurteilt wurde. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig - mehr dazu in Wiederbetätigung: 15 Monate für 22-Jährigen (13.5.2016).