Amokfahrer wird in Nervenklinik überstellt

Nach einer Haftprüfungsverhandlung ist am Mittwoch entschieden worden, dass der Grazer Amokfahrer Alen R. in eine geschlossene Abteilung der ehemaligen Landesnervenklinik überstellt wird. Dies sei „absolut üblich“.

Staatsanwaltschaft und Straflandesgericht Graz haben die Entscheidung am Mittwoch mitgeteilt. Alen R. werde in eine geschlossene Abteilung der ehemaligen Landesnervenklinik Sigmund Freud (LSF) überstellt. Dort solle der Mann seine medizinische Behandlung bekommen.

Neues Gutachten ausschlaggebend

Der mutmaßliche Täter wird somit die Zeit bis zu seiner Verhandlung nicht in der Untersuchungshaft in der Justizanstalt verbringen. Ausschlaggebend für diese Entscheidung war das neu vorliegende Gutachten – mehr dazu in Amokfahrer schizophren (1.6.2016).

Laut Christian Kroschl von der Staatsanwaltschaft sei dieser Vorgang „absolut üblich“, wenn, wie in diesem Fall, entsprechende Gutachten vorliegen. Die sogenannte vorläufige Anhaltung im Krankenhaus gleicht in ihren Restriktiven einer Haft, inkludiert aber auch angemessene medizinische Behandlung.