Zwei Verurteilungen wegen Verhetzung in Graz

Am Grazer Straflandesgericht sind am Freitag zwei Angeklagte wegen Verhetzung vor Gericht gestanden. Eine davon war eine ehemalige Politikerin. Sie wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt, weil sie gegen Flüchtlinge hetzte.

Bei der Angeklagten handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um eine ehemalige Kandidatin des BZÖ für den Nationalrat. Sie wurde schuldig befunden, sich auf der Internetplattform Facebook gegen Flüchtlinge hetzerisch geäußert zu haben. Vor dem Richter sagte sie, dass es ihr leid tue.

Richter sprach von „derber Wortwahl“

„Wie weit macht man die Türe auf, wenn ein Flüchtling anklopft? Maximal neun Millimeter und nur eine Armlänge“ stand auf ihrer Seite, die öffentlich ist, zu lesen. „Hier handelt es sich um eine klassische Karabinergröße, die Äußerung stachelt zu Hass gegen Flüchtlinge auf“, befand der Richter. Sie habe sich geärgert, wie die Regierung die Sache mit den Flüchtlingen handhabe, so erklärte die heute 53 Jahre alte, ehemalige BZÖ-Politikerin warum sie auf Facebook gegen Flüchtlinge gehetzt habe. Sie habe deswegen ihren Job verloren. Sie entschuldige sich und würde ihr Profil löschen. Der Richter hakte nach, er habe sich das frei zugängliche Facebook-Profil der Angeklagten angesehen, die Wortwahl bei vielen Postings darauf sei derb bis grob. Er verstehe diese Wortwahl nicht. Die Angeklagte meinte, „wenn ich mich ärgere, drücke ich mich derber aus“.

Hasspostings werden zum Gesellschaftsproblem

Der Staatsanwalt ergänzte: Sie stellen sich ja auch nicht auf den Hauptplatz und schreien, dass alle Schweine sind". Der Richter sprach davon, dass es in Österreich zwar Meinungsfreiheit, sehr wohl aber auch Grenzen gibt. Der Staatsanwalt sagte in seinem Schlussplädoyer, dass derartige Hasspostings ein gesellschaftliches Problem seien, das immer größer werde. Sein Postfach gehe wegen derartiger Fälle fast über. Außerdem bestehe die Gefahr, dass derartige hasserfüllte Aussagen andere Menschen in gefährlichen Gedanken bestärken könnten und das möglicherweise zu Straftaten führt.

Am Ende meinte der Staatsanwalt, er hoffe, dass die Angeklagte verstanden habe, dass das verboten sei und sie aufhören werde im Internet Hasstriaden zu verbreiten. Die Angeklagte nickte. Das Urteil, drei Monate bedingt auf drei Jahre, ist nicht rechtskräftig.

Auch Steirer bekam wegen Verhetzung drei Monate

Unmittelbar danach kam es zu einem ähnlichen Prozess gegen einen Steirer. Er soll im Internet von „Untermenschen mit Burka“ geschrieben haben. „Ich mag sie nicht in unserem Land“, stand da in Bezug auf Flüchtlinge im Internet zu lesen. „Das kann man am Stammtisch vor fünf Personen sagen, aber nicht auf Facebook vor 199 Freunden“, erklärte der Richter. „Es war einfach dumm von mir, mehr als die Hälfte meiner Freunde sind Ausländer“, entgegnete der Beschuldigte. Auch er erhielt drei Monate bedingt. Auch in diesem Fall ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Beide Beschuldigten erbaten sich Bedenkzeit.