Geistig kranker Rechtsbrecher tot aufgefunden
„Horror-Hans“ - so wurde der Steirer in den Medien bezeichnet. Im Februar 2009 sorgte er erstmals für Schlagzeilen, als er in seiner Wohnung in St. Marein im Mürztal eine Geiselnahme vortäuschte und drohte, das Haus in die Luft zu sprengen.
Paranoide Psychose
Beim Prozess wurde er als nicht zurechnungsfähig erklärt und kam in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Im Juni 2009 floh er aus der damaligen Landesnervenklinik Sigmund Freud in Graz - zwei Monate später fand man ihn in einem Wald bei Frohnleiten. Er wurde nach Wien verlegt, dort wollte er eine Psychiaterin als Geisel nehmen und verletzte einen Justizwachebeamten mit einer selbst gebastelten Stichwaffe lebensgefährlich. Ein Gutachten bescheinigte ihm eine paranoide Psychose und Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt.
Von Sonderanstalt in Pflegeeinrichtung
Daraufhin wurde der Mann in die Sonderanstalt Göllersdorf in Niederösterreich eingeliefert. Laut Anstaltsleiterin Karin Gruber war er ein freundlicher, pünktlicher, zurückgezogener Mensch. Er absolvierte zahlreiche Therapien, auch ein Anti-Gewalt-Programm. Man sei im Maßnahmenvollzug verpflichtet, Menschen zu resozialisieren, so Gruber. Man habe bei dem 61-jährigen ein gutes Gefühl gehabt, er sei psychisch stabil gewesen. Auf Basis ärztlicher Gutachten entschied das Landesgericht Korneuburg 2015, seinen Maßnahmenvollzug zu unterbrechen und ihn in eine geeignete Pflegeeinrichtung zu verlegen.
Schwammerlsucher findet Toten
Am 8. Juni hätte der Mann um 17.00 Uhr in das Heim zurückkehren sollen. Als er das nicht tat, wurde am Montagnachmittag eine Suchaktion eingeleitet. 30 Polizisten durchkämmten mit Hunden die angrenzenden Wälder der Pflegeeinrichtung. Laut Polizei war der Mann bereits des Öfteren tagelang verschwunden. Er versteckte sich im Wald und konnte immer gefunden werden - doch diesmal vorerst nicht. Erst am Freitagabend fand ein Schwammerlsucher den Abgänggen in einem Waldstück in Vasoldsberg auf und verständigte daraufhin die Polizei. Diese geht von keinem Fremdverschulden aus.