Prüfbericht nach Zugsunglück in Waldstein fertig

Etwas mehr als ein Jahr nach einem tödlichen Zugsunglück in Waldstein nördlich von Graz liegt der Untersuchungsbericht des Ministeriums vor. Darin dokumentiert werden der Unfall-Hergang und Fehler des Lokführers.

Passiert war das Unglück bereits im Mai des Vorjahres. Zwei Züge der Steiermärkischen Landesbahnen waren auf der eingleisigen Strecke Peggau-Deutschfeistritz ineinander gekracht, ein junger Lokführer starb, ebenso eine 60 Jahre alte Passagierin - mehr dazu in Zweites Todesopfer nach Zugsunglück (8.5.2015).

Lokführer fuhr „ohne Freigabe“

Der nun vorliegende Bericht des Verkehrsministeriums dokumentiert auf 38 Seiten detailliert, wie sich der Lokführer hätte verhalten müssen und welche Vorschriften davon er nicht eingehalten habe. Demnach sei der Zugführer ohne Erlaubnis und mündliche Freigabe in einen eingleisigen Bereich eingefahren, auf dem ihm der andere Personenzug entgegenkam.

Zugsunglück bei Übelbach

APA/Josef Hager

Der Bericht verweist aber auch auf die mangelnde Sicherheit auf der Strecke. So habe diese keine Vorkehrungen zur Steuerung und Überwachung der Züge aufgewiesen, die Betriebsabwicklung sei lediglich auf „kommunikativer Ebene zwischen dem Fahrdienstleiter Bahnhof Weiz und den betreffenden Triebfahrzeugführer“ erfolgt.

Mittlerweile ist die Sicherheit auf der Bahnstrecke aber erhöht worden, die Strecke ist videoüberwacht, spezielle Magneten leiten neuerdings eine Bremsung ein, wenn ein Zug unerlaubt losfährt - Nach tödlicher Kollision: Zugstrecke wird sicherer (21.7.2015).

Bereits zweiter Vorfall

Die Untersuchung brachte aber auch Beinahe-Kollisionen ans Licht, die nie angezeigt worden sind. Bereits zehn Monate vor der tödlichen Kollision soll dem Lokführer derselbe Fehler passiert sein. Der mittlerweile pensionierte ehemalige Bahnen-Geschäftsführer Helmut Wittmann bestätigt, von der Beinahe-Kollision des später verunglückten Lokführers gewusst zu haben. Die Konsequenz sei damals eine Schulung gewesen.

Fertig ist mittlerweile auch der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Graz. Dieser liegt derzeit aber noch bei der Oberstaatsanwaltschaft zur Prüfung auf - mehr dazu in