18 Jahre Haft für Iraker nach Mordversuch

In Graz ist am Dienstag ein Asylwerber aus dem Irak zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann soll versucht haben, seine Ex-Frau zu erstechen. Eine Mordabsicht betritt der Mann aber, ebenso die vorgeworfene Vergewaltigung.

Zur Messerattacke war es bereits im August des Vojahres gekommen. Die Frau knetete gerade Brotteig, als der Angeklagte nach Hause kam, sie beschimpfte, bedrohte und zu einem 30 Zentimeter langen Küchenmesser griff.

Sohn warf sich dazwischen

Mit erhobenem Messer soll er laut Staatsanwaltschaft auf die Frau losgegangen sein, der 15 Jahre alte Sohn des Paares warf sich dazwischen und konnte die Hand des Vaters abfangen. Die Frau flüchtete barfuß mit der 8-jährigen Tochter. Der Sohn stürmte in eine Grazer Polzeiinspektion und teilte den Beamten per Übersetzungsapp mit: „Vater hat Mutter mit Messer gestochen. Bitte Hilfe“.

Angeklagter vermutet Racheakt

Beim ersten Verhandlungstag vor einer Woche gab der Angeklagte zu, mit dem Messer auf die Frau losgegangen zu sein. Allerdings bestritt er eine Mordabsicht. Zu den Vorwürfen der Vergewaltigung, der schweren Nötigung und der Körperverletzung meinte er am Dienstag: Er habe sie noch nie geschlagen und schon gar nicht vergewaltigt. Diese Behauptungen seien ein Racheakt seiner Frau, weil er seit Jahren eine Freundin habe.

Die dramatische Vorgeschichte der irakischen Familie kam durch die Ausführungen des Staatsanwalts vor Gericht ans Tageslicht. Demnach sei es eine arrangierte Ehe zwischen dem 42 Jahre alten Iraker und seiner Frau gewesen. Der Mann habe keine Schulbildung, sei Analphabet. Nach Gewalttätigkeiten sei die Frau 2012 mit ihren beiden Kindern in die Türkei geflüchtet und habe sich nach irakischem Recht scheiden lassen. Der Mann folgte seiner Familie und zwang seine Ex-Frau mit ihm nach Österreich zu flüchten.

Einweisung beantragt

Der psychiatrische Sachverständige attestierte dem Angeklagten eine Störung der Impulskontrolle, es sei mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass es im Rahmen der Familie zu weiteren Tathandlungen mit schweren Folgen komme. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Diese wurde am Dienstag auch verfügt. Der Mann wurde zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Laut Sachverständigen liegt bei dem Angeklagten eine Störung der Impulskontrolle vor, die zu einer seelischen und geistigen Abartigkeit höheren Grades führe. Die Geschworenen entschieden mit sechs zu zwei Stimmen dafür, dass der 42-Jährige des Mordversuchs schuldig sei. Bei den Anklagepunkten mehrfache Vergewaltigung, schwere Nötigung, gefährliche Drohung sowie Körperverletzung waren sich die Geschworenen einig und stimmten acht zu null für schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.