407 Schüler haben Unterricht zu Hause

In der Steiermark bekommen derzeit 407 Schüler häuslichen Unterricht. Dieser ist die einzige anerkannte Alternative zum regulären Schulbesuch. Prüfungen müssen von den Schülern trotzdem abgelegt werden.

Laut dem Schulpflichtgesetz kann die allgemeine Schulpflicht in Österreich auch durch die Teilnahme an einem gleichwertigen Unterricht wahrgenommen werden. Konkret bedeutet das, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte ihre schulpflichtigen Kinder auch zu Hause unterrichten können.

Großteil ist im Vorschul-Lehrplan eingestuft

Dafür muss vor Beginn des Schuljahres ein entsprechender Antrag gestellt werden, so der zuständige Landesschulinspektor Wolfgang Pojer: „Rein formal ist das eine Anzeige des häuslichen Unterrichts. Da es ein eigenes Formblatt dafür gibt, sind da einige Fragen zu beantworten. Die Schwierigkeit des häuslichen Unterrichts ist, wenn das Kind tatsächlich alleine wäre oder in einer Kleingruppe, dass das teilweise nicht die Lebenswirklichkeit widerspiegelt.“

Grundsätzlich muss der Unterricht jenem in der Schule gleichwertig sein. Am Ende des Schuljahres ist eine Externistenprüfung an einer Schule zu absolvieren. Derzeit befinden sich 407 Kinder in der Steiermark in häuslichem Unterricht, der Großteil von ihnen ist im Vorschul-Lehrplan eingestuft.

Schon 90 Anmeldungen für kommendes Jahr

„Es ist so, dass Kinder, die die Schulreife noch nicht besitzen, von ihren Eltern gerne in Vorschulklassen geschickt werden würden. Da es Vorschulklassen aber nicht gibt, müssen die Eltern den Umweg über den häuslichen Unterricht wählen. Es gibt zu wenig Vertrauen in diesen gestuften Unterricht, dass innerhalb eines Klassenverbandes Kinder aus der Vorschul- und der ersten Stufe gemeinsam unterrichtet werden“, sagt Ilse Schmid vom Steirischen Landesverband der Elternvereine. Alleine bis Mai sind bereits 90 Kinder für kommendes Jahr zum häuslichen Unterricht nach Vorschul-Lehrplan angemeldet worden.