Nach VfGH-Urteil: Grüne wollen weiterkämpfen

Der VfGH hat am Freitag die Bundespräsidenten-Stichwahl aufgehoben. Die Stichwahl muss damit in ganz Österreich wiederholt werden. Der steirische Grünen-Chef Lambert Schönleitner will für Van der Bellen weiterkämpfen.

Nach einem beispiellos schnellen und intensiven Prüfverfahren hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sein Urteil zu der von der FPÖ angestrengten Anfechtung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl verkündet: Die Stichwahl wird vollständig aufgehoben – mehr dazu in VfGH hebt Stichwahl auf.

Van der Bellen wird nicht angelobt

Damit werden die Wahlberechtigten in ganz Österreich im Herbst nochmals zur Urne gebeten. Der genaue Termin für die Stichwahl steht noch nicht fest. Klar ist dadurch auch, dass Alexander Van der Bellen am 8. Juli nicht als neuer Bundespräsident der Republik Österreich angelobt wird. Heinz Fischer wird aus seinem Amt ausscheiden und das Präsidium des Nationalrates übernimmt die Agenden.

Alexander Van der Bellen war bei der Bundespräsidentenwahl mit Unterstützung der Grünen angetreten. In einer ersten Reaktion direkt nach der Verkündung des VfGH meint der steirische Grünen-Chef Lambert Schönleitner: „Eine solche Entscheidung hat es noch nie gegeben. Natürlich sind wir bewegt, aber Entscheidungen des Höchstgerichtes muss man zur Kenntnis nehmen. Das tun wir auch.“

Strache: „Kein Grund zur Freude“

Jetzt gehe es laut Schönleitner darum, in der erneuten Stichwahl den Erfolg Van der Bellens zu wiederholen: „Ich bin völlig überzeugt, dass wir das schaffen werden. Es wird eine Wahlbewegung in Österreich geben, die es in dieser Form noch nie gegeben hat. Ich glaube auch, dass sich heute viele Menschen ungerecht behandelt fühlen. Es hat ja keine Beweise auf Manipulation gegenen. Letztendlich waren es Anschuldigungen die zu dem Urteil geführt haben.“

Die FPÖ Steiermark hat zur Entscheidung des VfGH bisher keine Stellungnahme abgegeben, da Klubchef Mario Kunasek auf Urlaub ist. Bundesparteichef Heinz Christian Strache sprach am Freitag von einem „Sieg für den Rechtsstaat“, gratulierte dem VfGH zur schnellen Bearbeitung der Anfechtung und meinte auch, dass es „keinen Grund zur Freude“ gebe.

FPÖ-Kandidat Norbert Hofer wird als 3. Präsident des Nationalrates zumindest vorübergehend mit Doris Bures (SPÖ) und Karlheinz Kopf (ÖVP) die Agenden des Bundespräsidenten übernehmen. Der VfGH stellte am Freitag auch fest, dass die Briefwahl an sich nicht verfassungswidrig sei. Die Weitergabe von Auszählungsergebnissen vom Innenministerium vor Wahlschluss verletze den Grundsatz der Wahlfreiheit.