Wohnbeihilfe wird an Deutschkurse gekoppelt

Die Wohnbeihilfe soll in Zukunft Wohnungsunterstützung heißen und wird von einer Stelle im Land vergeben. Die Zahlungen sind an Deutschkurse gekoppelt und die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.

Etwa 30.000 Steirer beziehen derzeit Wohnbeihilfe. Den Antrag stellen sie beim Land, bei der Bezirkshauptmannschaft und zusätzlich existierte noch ein ergänzender Wohnaufwand, wenn das Geld nicht reichte. Dieses System wird jetzt mit dem sogenannten „Wohnungsunterstützungsgesetz“ transparenter und effizienter, sagt die zuständige Landesrätin Doris Kampus.

Deutschkurse und Bildungsangebote

Es werde beispielsweise Sachleistungen geben, so Kampus: „Das heißt, dass die Mittel aus der Mindestsicherung, die bisher für Wohnen aufgewendet wurden, direkt an den Vermieter überwiesen werden. Wir erwarten uns dadurch auch eine gewisse Sicherheit für Mieter und Vermieter.“

Die maximale Mindestsicherung beträgt 837 Euro, 25 Prozent davon waren für das Wohnen veranschlagt. Auch Deutschkurse sind künftig eine Auflage, sagt Kampus: "Wir haben immer gesagt, wir fördern, wir fordern aber auch ein. Das heißt, da ist der Besuch von Deutschkursen und von Wertekursen, von Bildungsangeboten – die wir auch bereitstellen müssen – verpflichtend. Sollten diese nicht angenommen werden, würde es zu einer Kürzung der Sozialleistung kommen.

Unangemeldete Hausbesuche

Bei Studierenden ist die Wohnunterstützung künftig an das Stipendium gekoppelt. Die Bezirkshauptmannschaften sind in Zukunft nicht mehr für die Vergabe zuständig. ÖVP-Klubobfrau Barbara Riener sieht im „Wohnunterstützungsgesetz neu“ mehr soziale Treffsicherheit: „Kontrolliert wird das von der Abteilung 11. Hier gibt es Kolleginnen und Kollegen, die Hausbesuche machen – wo geschaut wird, wer ist in der Wohnung, wer hält sich auf. Das aber alles auch unangemeldet, damit man wirklich einen Überblick hat.“

Entscheidend für die Vergabe dieser neuen Wohnunterstütztung ist das Einkommen und die Haushaltsgröße. Diese Sozialleistung muss jedes Jahr neu beantragt werden. Das Wohnunterstützungsgesetz soll am Dienstag im Landtag beschlossen werden.