Patientin klagt nach mißglückter Gallen-OP

Weil bei einer Gallenblasen-Operation an im Grazer LKH ein Fehler unterlaufen sein soll, hat eine Patientin nun Klage eingereicht. Ihrer Anwältin zufolge könne sich die Patienten seit dem Eingriff im Jahr 2012 nur noch flüssig ernähren.

Die damals 16-jährige Patientin war auf der Kinderklinik des LKH aufgrund immer wieder aufkommender Schmerzen stationär behandelt worden. Als es zur Operation kam, soll der behandelnde Arzt gravierende Fehler begangen haben - sagt die Grazer Anwältin Karin Prutsch.

Hauptgallengang und Leberarterie durchtrennt

Laut Prutsch habe der behandelnde Arzt die Operation zum ersten Mal durchgeführt, zumindest hätte er das der Patientin mitgeteilt. Bei dem Eingriff soll es zur irrtümlichen Durchtrennung der Leberarterie gekommen sein. Aus Sicht der KAGes wurde bei der internen Prüfung dagegen kein Fehler gefunden, sondern es handle sich um einen „bedauerlichen Verlauf, der als schicksalhaft zu bewerten ist“, heißt es seitens der KAGes. Der betreffende Mediziner sei zudem ein „erfahrener Operateur“.

Patientin verlangt Schmerzengeld

Laut KAGes sei ein Schlichtungsverfahren abgebrochen worden, weil die Aussichten nicht erfolgsversprechend waren: „Die fachlichen Beurteilungen divergieren zu weit“, sagte ein Sprecher. Am Freitag wurde von der Grazer Anwältin daher die Klage eingereicht, die Patientin verlangt 40.000 Euro Schmerzensgeld, eine Verunstaltungsentschädigung sowie Kostenersatz für eine vorübergehende Haushaltshilfe und die Rückerstattung von Behandlungskosten.

Links: