Strafen für Thaler Fasanjagd bestätigt

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) erzielte im Kampf gegen die Treibjagd in Thal einen Etappensieg: Laut Gerichtsentscheid erfolgte die Freilassung von 1.500 Fasanen ohne Zustimmung der Landesregierung und sei daher zu bestrafen.

Das Jagdgesetz nach der Reform von 2005 sieht vor, dass das Aussetzen von Zuchtfasanen bewilligungspflichtig ist, wenn es nicht der Bestandsstützung dient.

1.500 statt 138 Fasanen ausgesetzt

Laut Amtstierärztin wäre 2014 in der Region Thal für die Bestandsstützung das Aussetzen von rund 138 Fasanen angemessen gewesen, das geht aus den Gerichtsakten hervor. Tatsächlich wurden aber am 10. Juli 2014 rund 900 Fasane geliefert, die „schubweise“ zu je etwa 80 Stück bis 10. August freigelassen wurden; zehn Tage später sei eine weitere Lieferung von rund 600 Fasanen in Thal eingetroffen, die ebenfalls wieder zu je 80 Tieren bis Ende August ausgewildert wurden.

Jene, die die Tiere ausgesetzt hatten, wurden zu einer Strafe verurteilt, brachten aber gegen die Entscheidung im März 2016 eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) ein. Dieses entschied, dass die Beschwerde abgewiesen wird und die Strafe für die Auswilderung der 1.500 Fasane zulässig sei; eine ordentliche Revision gegen den Beschluss des LVwG ist nicht mehr möglich.

Die Jagd als „Freizeitbeschäftigung“

Der VGT kritisierte am Freitag die Sichtweise der Jägerschaft, die in ihrer Rechtfertigung zur Freilassung der Fasane von einer „Freizeitbeschäftigung“ sprach: „Dem Jagdgesetz könne nicht entnommen werden, dass die Jagd überhaupt im Allgemeinen bloßes Hilfsinstrument zur Erfüllung der Hege sei.“ Da 2015 abermals rund 1.500 Fasane auch für Treibjagden in Thal freigelassen worden waren, seien auch da noch nicht alle rechtlichen Schritte ausgeschöpft - VGT-Obmann Martin Balluch zeigte sich in einer Aussendung optimistisch, dass auch das noch bestraft werde und durch das Stopfen von Gesetzeslücken nach und nach „diese Praxis im Mistkübel der Geschichte verschwindet“.