Trotz Tunnelsperre: Rettungsgasse verpflichtend
Eigentlich sollte es längst selbstverständlich sein. Ist es aber offenbar nicht. Seit 2012 gilt auf heimischen Autobahnen und Schnellstraßen die Pflicht, bei Verkehrsverzögerungen oder sich aufbauendem Stau vorausschauend eine Rettungsgasse zu bilden. Diese Rettungsgasse kann im Notfall Leben retten: „Die Rettungsgasse ist natürlich ganz wichtig für uns Einsatzkräfte. Bitte: Wenn sich ein Stau bildet, wenn es absehbar ist, dass man stehenbleibt, eine Rettungsgasse bilden, um in der Mitte einen Weg für die Einsatzkräfte frei zu haben“, erklärt Rot-Kreuz-Geschäftsführer Andreas Jaklitsch.
Gleiches Prinzip in Deutschland und Slowenien
Richtig gebildet wird die Rettungsgasse, indem alle Fahrzeuge, die den ganz linken Fahrstreifen verwenden, so weit wie möglich nach links fahren. Alle weiteren Fahrzeuge sollen sich möglichst weit rechts einordnen. Dieses Prinzip gilt auch in Deutschland und Slowenien.
ORF.at
Krankentransporte verzögert
Das Rote Kreuz weist auch darauf hin, dass durch die Teilsperre der A9 rund um den Gleinalmtunnel Krankentransporte länger dauern - mehr dazu in Gleinalmtunnel nach Brand einen Monat gesperrt (05.08.2016). Generell wird für Fahrten zu Untersuchungs- oder Behandlungsterminen von der Obersteiermark nach Graz derzeit eine Stunde mehr einkalkuliert.
Das gilt auch für die Rückfahrt: „Aufgrund der Sperre des Gleinalmtunnels sorgen wir einfach vor, damit unsere Patienten rechtzeitig zu den vereinbarten Terminen kommen können: Dabei verlegen wir die Abholzeiten um rund eine Stunde nach vor. So haben wir eine Zeitpuffer, um - wenn es zu Verzögerungen durch die Sperre kommt - den Patienten oder die Patientin pünktlich zur Untersuchung zu bringen“, so Jaklitsch.