Zielpunkt-Rechtsstreit: Musterprozess in Aussicht

Am 14. September soll es erstmals zu einem Prozess über die Besitzstörungsklagen der Zielpunkt-Parkplätze kommen. Der Grazer Anwalt Günter Lippitsch vertritt einen Klienten. Die Pächter verweisen auf ein Klagebegehren, das bestätigt worden sei.

Allein in der Steiermark sind bereits mehr als 150 Fälle bekannt, bei denen Personen, die ihr Auto auf den Parkplätzen der aufgelassenen Zielpunkt-Filialen abstellten, dazu aufgefordert wurden, 200 Euro zu zahlen - mehr dazu in Parkplatz-Abzocke: Anwalt will Musterprozess (20.8.2016). Die Lenker fühlen sich abgezockt. Vor allem bei der ehemaligen Filiale in Seiersberg bekommen diese immer wieder Zettel an die Windschutzscheibe geheftet, auf denen neben der Forderung auch mit einer Besitzstörungsklage gedroht wird.

Erste Klage eingegangen

Anwälte, die zu dieser Sache hinzugezogen wurden, bekämpften diese Drohungen bisher mit Schreiben, in denen sie darauf hinwiesen, dass die Pächter die Besitzstörungsklagen absichtlich provozieren. Die meisten dieser Schreiben blieben aber laut Lippitsch unbeanwortet. Erst vor kurzem sei gegen einen Klienten des Grazer Anwalts erstmals tatsächlich Klage eingebracht worden sein.

Kurioser Umweg

Die Klage wurde jedoch auf sehr kuriosem Wege eingebracht, wie Lippitsch zu berichten weiß: „Weil der Anwalt des niederösterreichischen Parkplatzwächters ist aus Innsbruck und hat vorerst das falsche Gericht geklagt und hat Graz nach Voitsberg verlegt. Dann wurde die Klage nach Graz überwiesen und ist womöglich auch zu spät eingebracht worden.“

Prozess noch nicht fix

Da die Verträge des Pächters mit den Parkplatzeigentümern nur noch bis Ende August laufen und der Prozess erst mit 14. September beginnt, könnte die Klage laut Lippitsch aber schon von vornherein verloren sein.

Opfer sollen sich wehren

Der Pächter fühlt sich jedoch nach wie vor im Recht. Sogar ein Kaufinteressent wurde laut Lippitsch Opfer der Abzocke - obwohl er dazu eingeladen wurde, das Zielpunkt-Grundstück zu besichtigen. Lippitsch, der selbst rund 50 Klienten dazu vertritt, rät allen Betroffenen dazu, einen Anwalt einzuschalten und sich gegen die Abzocke zu wehren. Der geforderte Betrag sollte jedenfalls nicht sofort bezahlt werden, rät der Anwalt.

Klagebegehren in Niederösterreich bestätigt

Für Parkplätze in Perchtoldsdorf und Guntramsdorf wurde das Klagebegehren bestätigt, heißt es von den Pächtern der Parkplätze, ein Büroservice in Guntramsdorf, in einer schriftlichen Stellungnahme. Im Fall eines Parkplatzes in Strasshof sei durch den vorsitzenden Richter am Bezirksgericht Gänserndorf festgehalten worden, dass ehemalige Zielpunkt-Parkplätze keiner zusätzlichen Beschilderung bedürfen. Weiters sei festgehalten worden, dass auch bereits zu Zeiten, wo es den Supermarkt noch gab, die Parkflächen in Privatbesitz standen und sohin eine klassische Besitzstörung vorliege. Das Klagebegehren sei auch nach Auflösung des Mietverhältnisses bestätigt worden.