Jagdrechtsstreit über erschossene Hunde

Im April haben zwei Jäger zwei angeblich wildernde Hunde in der Oststeiermark erschossen. Einer der beiden Jäger muss jetzt vor Gericht - wegen Sachbeschädigung. Der Besitzer eines der Hunde erhebt schwere Vorwürfe.

Angeblich wurden die Hunde in besiedeltem Gebiet erschossen. Und auch das Obduktionsergebnis - erstellt in der Veterinärmedizinischen Universität Wien - habe keinerlei Hinweise auf ein Wildern der Hunde gebracht, so der Besitzer. Bei der Jägerschaft kann man sich nicht vorstellen, dass die Jäger gesetzeswidrig handelten.

Ein Rückblick

Der Vorfall ereignete sich Anfang April dieses Jahres in Gschmaier in der Oststeiermark, nahe einem Reitstall. Zwei angeblich wildernde Hunde, ein Schäfer-Mischling und ein Dackel-Spitz-Mischling, wurden mit einem einzigen Schuss getötet: „Der Schäferhund hat ein Metallhalsband getragen, da hat er ihn beim Hals angeschossen. Ein Teil vom Projektil ist bei meinem kleinen Dackel-Spitz-Mischling von der dritten Rippe in der Lunge gelandet. Mein Hund ist dann ausgeblutet“, erinnert sich Hundebesitzer Gerhard Holzer.

„Keine Wildspuren ersichtlich“

Die Hunde seien auch nicht sofort tot gewesen, sondern hätten noch längere Zeit gejault, so Holzer, der sich auf Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben sollen, beruft. Unter ihnen sollen auch Kinder gewesen sein. Sein Hund sei läufig gewesen und deshalb ausgebüxt, sagt Holzer.

Anzeichen, dass einer der Hunde gewildert habe, gebe es laut Obduktionsbericht nicht: „Ich habe mehrmals mit dem zuständigen Tierarzt telefoniert. Und der hat mir gesagt, er hat die Untersuchungen umfassend durchführen müssen, damit das gezielt für das Gericht tauglich wird. Er hat mir dann mündlich gesagt, es sind keine Wildspuren ersichtlich“, erklärt Holzer.

Zweifel am Obduktionsergebnis

Beispielsweise habe man im Magen keinerlei Hinweise darauf gefunden, dass die Hunde Wild gerissen hätten, so Holzer. Doch das heiße noch lange nichts, sagt Karl Sirowatka, Geschäftsführer der Steirischen Landesjägerschaft: „Mir ist der Fall so weit bekannt. Wie man allerdings durch eine Obduktion feststellen kann, ob ein Hund gewildert hat oder nicht gewildert hat, ist mir schleierhaft. Ein wildernder Hund muss sich ja noch nicht über dieses Stück, das er da gewildert hat, hergemacht und das schon angefressen haben.“

Schießen nur im Notfall

Rechtlich sei es den Jägern unter bestimmten Umständen jedenfalls gestattet, Hunde abzuschießen, erklärt Sirowatka: „Das Jagdgesetz sagt ganz klar: Wildtiere jagende Hunde darf ein Jagdausübungsberechtigter oder sein beeidetes Jagdschutzpersonal töten. Er ist nicht verpflichtet dazu - aber er darf es.“ Generell seien steirische Jäger jedoch angehalten, nur im äußersten Notfall auf wildernde Hunde zu schießen, so Sirowatka.

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