Grazer Amokfahrer ab 20. September vor Gericht

Mehr als ein Jahr nach der Grazer Amokfahrt, bei der drei Menschen ums Leben gekommen sind, steht jetzt auch ein Prozesstermin fest. Der Beschuldigte muss sich ab Mitte September vor Gericht verantworten.

Prozessstart ist am 20. September am Grazer Straflandesgericht, bestätigte der Vizepräsident des Landesgerichts, Harald Friedrich, einen Bericht der „Kronen Zeitung“ am Freitag. Die Verhandlung findet vor einem Geschworenengericht statt, anberaumt ist die Verhandlung für neun Tage.

Beschuldigter in Sonderanstalt

Bei der Amokfahrt durch die Innenstadt am 20. Juni 2015 waren drei Menschen getötet und rund 100 verletzt worden - mehr dazu in Nach Amokfahrt: Die Stadt trauert (22.6.2015). Der Beschuldigte selbst ist seit Anfang Juni dieses Jahres in der Justizsonderanstalt Göllersdorf in Niederösterreich untergebracht - mehr dazu in Grazer Amokfahrer kommt nach Niederösterreich (16.6.2016).

Unzurechnungsfähigkeit bescheinigt

Anfang Juli brachte die Staatsanwaltschaft statt einer Klage schließlich einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein, nachdem das letzte von insgesamt drei in Auftrag gegebenen Gutachten dem Beschuldigten Unzurechnungsfähigkeit bescheinigte - mehr dazu in Grazer Amokfahrer: Einweisung beantragt (5.7.2016). Kritik dazu kam vor allem vom Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl, der selbst Zeuge der Amokfahrt gewesen war - mehr dazu in Amokfahrt: Aufregung über Einweisungsantrag (6.7.2016).