TA-Affäre: Hochegger in Steiermark verhaftet

Der ehemalige Lobbyist Peter Hochegger ist am Dienstag in einer steirischen Privatklinik in St. Radegund festgenommen worden, wie sein Anwalt Karl Schön bestätigte. Schön nannte den Schritt der Justiz „vollkommen unangemessen“.

Der Anwalt kündigte an, mit allen Mitteln gegen den vom Wiener Straflandesgericht erlassenen Haftbefehl vorgehen zu wollen. Sein Klient, der in die Telekom-Affäre verstrickte Ex-Lobbyist Peter Hochegger, hatte sich seit Freitagnacht in der psychiatrischen Rehabilitationsklinik befunden.

Zuvor war Hochegger seiner Verhandlung in der Telekom-Affäre in Wien ferngeblieben - mehr dazu in Haftbefehl gegen Hochegger beantragt (09.08.2016). Zum nächsten Termin wolle er erscheinen, wenn es ärztlicherseits nicht untersagt werde, so sein Anwalt Karl Schön, der am Samstag den genauen Ort der steirischen Klinik, in die Hochegger Freitagnacht überstellt worden sei, noch nicht nennen wollte.

„Haftunfähigkeit möglich“

Hochegger brauche nach Angaben der Ärzte eine Behandlung, er arbeite aber auf sein Erscheinen beim auf den 23. August vertagten Verhandlungstermin hin: „Das war nie anders“, betonte der Anwalt. Eine mögliche Haftunfähigkeit Hocheggers wolle Schön damals nicht beurteilen, doch: „Möglich ist es natürlich.“

„Akut suizidgefährdet und nicht verhandlungsfähig“

Für Hochegger hätte am vergangenen Dienstag im Wiener Straflandesgericht nach dem rechtskräftigen Schuldspruch in der Telekom-Affäre seine Strafe festgesetzt werden sollen. Der frühere PR-Berater blieb dem Termin jedoch fern, weil er - wie Schön erklärte - nach einem Zusammenbruch in der Schweiz akut suizidgefährdet und nicht verhandlungsfähig gewesen sein soll.

Festnahme wegen Fluchtgefahr beantragt

Staatsanwältin Martina Semper beantragte daraufhin noch im Verhandlungssaal Hocheggers Festnahme und begründete diese mit Fluchtgefahr - mehr dazu in Noch kein Hochegger-Haftbefehl (11.08.2016).

Hochegger hatte sich bis zuletzt noch frei bewegen können: So lebte er 2014 beispielsweise monatelang als Aussteiger in einem brasilianischen Fischerdorf, obwohl ihm angesichts der nicht rechtskräftigen Telekom-Verurteilung der Vollzug einer längeren Freiheitsstrafe drohte. Es gab allerdings keine Anzeichen, dass er sich dem Verfahren entziehen könnte, sodass eine allfällige U-Haft kein Thema war. Hochegger musste daher auch seinen Reisepass nicht abgeben, weil für die Justiz keine Haftgründe vorlagen.

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