Sechs Jahre Haft nach Überfall auf Supermarkt

Am Donnerstag ist in Leoben der Fall eines Obersteirers verhandelt worden, der beim Überfall auf einen Leobener Supermarkt zwei Personen mit dem Messer bedroht haben soll. Er wurde zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Kaum zwei Stunden nach Verhandlungsbeginn wurde der 33-jährige Angeklagte schuldig gesprochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil umfasst sechs Jahre unbedingte Haft und die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Brutaler Überfall auf Supermarkt

Der vermutlich psychisch kranke Angeklagte soll am 11. Mai dieses Jahres brutal einen Supermarkt überfallen haben: Um an Geld zu kommen, soll er die Kassiererin mit einem Messer bedroht haben und anschließend mit 920 Euro Bargeld geflohen sein. Dachach soll er einen Passanten ebenfalls mit dem Messer bedroht und ihm seinen Autoschlüssel entrissen haben. Mit dem gestohlenen Wagen versuchte der 33-Jährige, in Richtung Bruck an der Mur zu flüchten.

Wilde Verfolgungsjagd

Auf der Flucht rammte er ein entgegenkommendes Auto und drängte eine Polizeistreife von der Straße ab. Auch von mehreren Warnschüssen der Beamten ließ der Täter sich nicht stoppen. Erst als zwei Polizeiautos den Fluchtweg versperrten, konnte der Angeklagte schlussendlich festgenommen werden.

Depressive Störung attestiert

Am Donnerstag musste sich der Angeklagte nun wegen schweren Raubes, versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung am Landesgericht Leoben verantworten. Zur Hauptverhandlung waren neben 13 Zeugen auch ein psychiatrischer Sachverständiger geladen. Ein von diesem angefertigtes Gutachten attestierte dem Angeklagten eine depressive Störung sowie eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit einer schweren seelischen Abnomrmität.

Zum Tateitpunkt soll er aber vermindert zurechnungsfähig gewesen sein. Daher beantragte der Staatsanwalt neben einer Haftstrafe auch die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Zum Tatzeitpunkt alkoholisiert

Bei der Verhandlung wirkte der 33-jährige Angeklagte vor dem Richter beinahe schüchtern. Extrem nervös gab er an, dass er sich nur mehr bruchstückhaft an die Tat erinnern könne, ihm das Ganze leid tue - mehr könne er dazu nicht sagen. Die Fragen des Richters kamen aber präzise; laut Ausführungen des Staatsanwaltes soll der Mann zum Tatzeitpunkt auch alkoholisiert gewesen sein.