Debatte um rascheren Asylentzug

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) schlägt vor, dass Strafrichter künftig über die Aberkennung des Asylstatus mitentscheiden sollen. Richter halten es für möglich, Ablehnung kommt von Organisationen, die Flüchtlinge betreuen.

Bei Verbrechen, die mit mehr als drei Jahren Haft zu bestrafen sind, kann der Asylstatus aberkannt werden. Allerdings dauert das Prozedere meist mehrere Jahre.

Der Grund dafür ist, dass die strafrechtliche Verurteilung und die Aberkennung des Asylstatus immer noch zwei getrennte Vorgänge sind. Innenminister Sobotka schlug nun vor, dass Strafrichter künftig automatisch über die Aberkennung mitentscheiden dürfen - mehr dazu in Sobotka mit neuem Vorschlag zu Asylaberkennung (news.ORF.at).

Richtervereinigung: Grundsätzlich vorstellbar

Werner Zinkl, Präsident der steirischen Richtervereinigung, kann sich das vorstellen: „Ich meine, ich würde einmal grundsätzlich sagen, es ist möglich, dass man so etwas in einem Strafverfahren mitklärt. Man müsste vorher einmal definieren, soll das bei allen Delikten möglich sein oder soll das von gewissen Strafhöhen abhängig sein, und man muss natürlich auch daran denken, dass damit für viele Strafgerichte ein erheblicher Mehraufwand verbunden sein kann. Das heißt, die personelle Abdeckung muss auch gewährleistet sein, sonst bringt das wenig.“

Kritik von Betreuungsorganisationen

Der Vorschlag von Sobotka erntet aber nicht nur Lob: Organisationen, die Flüchtlinge in der Steiermark betreuen, finden den Vorstoß menschenrechtlich bedenklich.

Außerdem sei die Idee unausgegoren, so Robert Reithofer, Geschäftsführer des Vereins ISOP: „Wenn jemand in Österreich straffällig wird, dann ist das zu verfolgen und zu ahnden, aber würde dieser Mensch gleichzeitig im Falle einer Rückschiebung die Todesstrafe oder Folter zu befürchten haben, dann darf das aus menschenrechtlichen Gründen nicht gemacht werden. Wenn es in diesen Diskussionen darum ginge, dass man diese Menschen los werden möchte, dann geht das in dieser Form nicht“, so Reithofer.