Rattengiftprozess: Ehefrau nicht zurechnungsfähig

Eine 66-jährige Grazerin, die ihrem Mann über mehrere Wochen hinweg Rattengift verabreicht haben soll, ist laut Gutachten nicht zurechnungsfähig. Eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher wurde beantragt.

Die Verdächtige gestand im Mai, ihrem 77-jährigen, dementen Ehemann innerhalb eines Monats drei Mal Rattengift in den Kaffee gemischt zu haben - mehr dazu in: Rattengift: Mordversuch an Ehemann (19.5.2016)

Frau sprach von Verzweiflungstat

Eigenen Angaben zufolge war die Frau verzweifelt, weshalb sie ihren dementen Mann vergiften wollte. Ein Psychiater diagnostizierte nun bei der Frau Demenz und depressive Episoden - sie ist dementsprechend nicht zurechnungsfähig. Im Falle einer Schuldfähigkeit hätte sich die Frau wegen Mordversuchs vor einem Schwurgericht verantworten müssen.

Gefahr weiterer Straftaten

Die Staatsanwaltschaft Graz stellte nun einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Aufgrund ihres Zustandes sei die 66-Jährige gefährlich; es bestehe die Gefahr weiterer Straftaten. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, ist der Antrag noch nicht rechtskräftig.