Sex-Delikte: Anzeigen seit 2015 verdoppelt
Wenn eine Person unerlaubt berührt und dadurch in ihrer Würde verletzt wird, macht sich der Täter strafbar. Anfang des Jahres wurde das Sexualstrafrecht nachgeschärft und der diesbezügliche Paragraph 218 im Strafgesetzbuch präzisiert.
ORF.at
103 Anzeigen und 35 Anklagen
Bei den steirischen Staatsanwaltschaften zeigt die Gesetzesänderung bereits Wirkung: „Nach dem Paragraph 218 des Strafgesetzbuches gab es steiermarkweit 103 Anzeigen und aus diesen 103 Ermittlungsverfahren resultierten 35 Anklagen der Staatsanwaltschaften“, so Hansjörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz.
Anstieg der Anzeigen erwartet
Diese Anzeigen wurden allein in fünf Monaten eingereicht - eine drastische Steigerung zum vergangenen Jahr: 2015 gab es insgesamt 132 Anzeigen und 35 Anklagen. Die Zahlen dürften aber besonders nach dem Sommer noch weiter steigen. Ein Grund dafür ist auch die Verschärfung des Paragraphen 205a. Dieser Gesetzesabschnitt legt fest, dass sich Personen strafbar machen, die erkennbar gegen den Willen des Opfers eine sexuelle Handlung vornehmen. Nach diesem Paragraph erfolgten bereits zehn Anzeigen.