Sex-Delikte: Anzeigen seit 2015 verdoppelt

Seit Jahresbeginn werden Sexualdelikte strenger bestraft. Für das unerlaubte Berühren von Körperstellen, die der Geschlechtssphäre zugeordnet werden können, drohen bis zu sechs Monate Haft. Die Anzeigen verdoppelten sich.

Wenn eine Person unerlaubt berührt und dadurch in ihrer Würde verletzt wird, macht sich der Täter strafbar. Anfang des Jahres wurde das Sexualstrafrecht nachgeschärft und der diesbezügliche Paragraph 218 im Strafgesetzbuch präzisiert.

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Anfang 2016 wurde das Sexualstrafrecht nachgerschärft

103 Anzeigen und 35 Anklagen

Bei den steirischen Staatsanwaltschaften zeigt die Gesetzesänderung bereits Wirkung: „Nach dem Paragraph 218 des Strafgesetzbuches gab es steiermarkweit 103 Anzeigen und aus diesen 103 Ermittlungsverfahren resultierten 35 Anklagen der Staatsanwaltschaften“, so Hansjörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz.

Anstieg der Anzeigen erwartet

Diese Anzeigen wurden allein in fünf Monaten eingereicht - eine drastische Steigerung zum vergangenen Jahr: 2015 gab es insgesamt 132 Anzeigen und 35 Anklagen. Die Zahlen dürften aber besonders nach dem Sommer noch weiter steigen. Ein Grund dafür ist auch die Verschärfung des Paragraphen 205a. Dieser Gesetzesabschnitt legt fest, dass sich Personen strafbar machen, die erkennbar gegen den Willen des Opfers eine sexuelle Handlung vornehmen. Nach diesem Paragraph erfolgten bereits zehn Anzeigen.