Jugendlicher Beziehungsstreit endete vor Gericht

Ein junges Ex-Pärchen hat sich am Dienstag in Graz vor Gericht verantworten müssen: Der 17-Jährige soll falsche Facebook- und Datingprofile seiner Ex-Freundin in Unterwäsche erstellt haben, woraufhin die 16-Jährige eine Vergewaltigung erfand.

Vor Gericht gab der 17-Jährige zu, Fotos seiner Ex-Freundin in Reizwäsche auf falsche Facebook-Profile gestellt zu haben; zudem soll er laut Staatsanwaltschaft auf einer Datingplattform auch die Telefonnummer der Jugendlichen veröffentlicht haben.

„Aus Langeweile und zur Provokation“

Die Staatsanwältin warnte, dass derartiges Verhalten bei Jugendlichen Überhand nehme - obwohl es strafbar sei, wie sie betonte. Auf die Frage der Richterin, warum er das getan habe, antwortete der 17-Jährige nur: „Weil mir das gerade eingefallen ist.“ Daraufhin hakte die Richterin nach: „Über ein Jahr ist ihnen das eingefallen?“ Da meint der junge Mann, er habe es „aus Langeweile“ getan und um seine Ex-Freundin zu provozieren; außerdem seien die Bilder nicht für jeden sichtbar gewesen.

„Mir ist es richtig schlecht gegangen“

Die 16-Jährige und eine Zeugin berichteten, dass die Fotos sehr wohl von anderen gesehen werden konnten; der Ex-Freund habe sich auch selbst aus den Fotos geschnitten, sodass nur mehr das Mädchen in Unterwäsche zu sehen war. Alte Männer hätten Freundschaftsanfragen geschickt und sie treffen wollen, erklärte die 16-Jährige, ebenfalls Angeklagte.

Sie war vermutlich aus Rache zur Polizei gegangen, um eine erfundene Vergewaltigung anzuzeigen - sie habe sich nicht mehr anders zu helfen gewusst: „Mir ist es richtig schlecht gegangen“, beteuerte die 16-Jährige. Ihr Verteidiger erklärte, sie war in den 17-Jährigen verliebt gewesen und habe ihren Fehler rasch eingesehen.

Kinderpornos auf dem Handy

Weniger einsichtig zeigte sich der 17-jährige Angeklagte, als es schließlich um Kinderpornos auf seinem Handy ging: Er habe Spiele aus dem Internet geladen - die Pornos seien unbemerkt mitgeladen worden: „Es geht um 348 Bilder und 15 Videos“, sagte die Richterin, und die Staatsanwältin ergänzte: „Ich würde das auf meinem Handy bemerken.“

Der 17-Jährige beteuerte daraufhin, es tue ihm leid. Er wurde zu vier Monaten mit drei Jahren Probezeit verurteilt und muss zudem zur Therapie und Bewährungshilfe. Auch die 16-Jährige bekommt vom Gericht eine zweite Chance: Sie muss gemeinnützige Arbeit leisten.