Seniorenpark in Unterpremstätten insolvent

Über den Seniorenpark in Unterpremstätten ist am Donnerstag ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet worden - ebenso wie über die damit verbundene Senioren Hotel und Appartements Betriebs GmbH.

Das erste Sanierungsverfahren der Seniorenpark Unterpremstätten Betriebs GmbH betrifft ein Pflegeheim mit insgesamt rund 160 Betten, das im Süden von Unterpremstätten nahe Graz liegt. 120 Mitarbeiter sind von der Insolvenz betroffen.

Schulden von 1,8 Millionen Euro

Das Unternehmen weist laut KSV 1870 Verbindlichkeiten von rund 1,8 Millionen Euro auf, denen Aktiva von 2,1 Millionen Euro gegenüberstehen sollen. Beim AKV schätzt man die Verbindlichkeiten höher ein. Angestrebt wird ein Sanierungsplan, der - vorausgesetzt, dass die Gläubiger zustimmen - binnen zwei Jahren umgesetzt werden soll.

Auf der anderen Seite wurde ein Sanierungsverfahren über die Senioren Hotel und Appartements Betriebs GmbH eröffnet - ebenfalls ohne Eigenverwaltung, 15 Dienstnehmer sind hier betroffen. Passiva von rund 480.000 Euro stehen Aktiva von 428.000 Euro gegenüber.

Seniorenpark Unterpremstätten

www.immac.at

120 Mitarbeiter der Seniorenresidenz in Unterpremstätten sind betroffen

210 betreute Personen betroffen

Bereits seit Juli 2016 stehen die Gesellschaften unter Aufsicht eines einstweiligen Verwalters. Neben den insgesamt 135 Dienstnehmern beider Unternehmen sind auch 210 betreute Personen betroffen. Eine Fortführung wird angestrebt, dafür soll ein neuer Betreiber gesucht werden.

Verursacht haben sollen die Insolvenz, laut Angaben des Schuldners, Mietrückstände und Rückstände gegenüber der öffentlichen Hand, die sich 2016 ergeben haben: Hintergrund dürfte laut AKV sein, „dass wesentliche Entscheidungsträger der Gesellschaften aufgrund gläubigerschädigenden Verhaltens strafrechtlich zur Verantwortung gezogen“ wurden.

Betrieb nur mehr mit Verlusten möglich

Der Seniorenpark Unterpremstätten Betriebs GmbH wurde der Zuzahlungsvertrag mit dem Land Steiermark mit Ende August entzogen. Ab diesem Zeitpunkt dürfte laut KSV 1870 nur mehr ein Betrieb mit Verlusten möglich gewesen sein, zumal eine Verrechnung der Kosten an die Sozialhilfeverbände nicht mehr möglich war.

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