AK: „Grapschen ist kein Kavaliersdelikt“
Über Monate hinweg sei die betroffene Kellnerin von ihrem Chef am Po berührt worden, obwohl sie immer wieder darauf hingewiesen habe, dass sie das nicht wolle, schildert Frauenrechtsexpertin Bernadette Pöchheim den Fall. Der Beschuldigte zeigte sich zwar geständig, soll laut Arbeiterkammer aber nichts Verwerfliches in seinen Taten gesehen haben - „weil’s halt so üblich ist“.
3.600 Euro Schadenersatz zugesprochen
Das Gericht sah das anders und verurteilte den bereits einschlägig vorbestraften Gastronomen vor einigen Wochen zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten. Darüber hinaus wurden der Kellnerin 3.600 Euro Schadenersatz vom Strafrichter und vom Arbeits- und Sozialgericht zugesprochen.
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Denn egal ob Chef, Kollege, Kunde oder Passant auf der Straße: „Keine Situation und kein Lebensumstand rechtfertigen, dass sich eine Frau Derartiges gefallen lassen muss!“, stellt AK-Rechtsexpertin Verena Stiboller klar. Seit Jänner 2016 ist Pograpschen ein strafrechtlich relevantes Delikt - mehr dazu in Sex-Delikte: Anzeigen seit 2015 verdoppelt (22.08.2016).
Rund 60 Verfahren pro Jahr allein in Graz
Trotz eindeutiger Rechtslage kommen Po-Grapschereien am Arbeitsplatz jedoch immer wieder vor. Jährlich würden deswegen laut Pöchheim rund 60 Verfahren allein in Graz geführt. Reine Beratungen gebe es beinahe täglich und das quer durch alle Branchen, die meisten aber im Gast- und im Reinigungsgewerbe.
Männer selten - aber auch - betroffen
Betroffen sind zu 98 Prozent Frauen, vereinzelt aber auch Männer - erst unlängst etwa habe die Arbeiterkammer 1.300 Euro für einen Mann, der von einer Kollegin belästigt wurde, zugesprochen bekommen.
Die AK rät, sich gegen jegliche unsittliche Berührung am Arbeitsplatz zu wehren. Oft reiche bereits das Involvieren der Kammer, um die Belästigungen zu stoppen. An die Arbeitgeber richtet sie den Appell, die Mitarbeiter vor Übergriffen zu schützen - am einfachsten durch klare Verhaltensregeln.