Zurückweisungen in Spielfeld aufgehoben

Das Innenministerium hat im Zusammenhang mit dem „Grenzmanagement“ in Spielfeld eine juristische Niederlage erlitten: Das Landesverwaltungsgericht Steiermark erklärte mehrere Einreiseverweigerungen für rechtswidrig.

Hunderte Asylsuchende bekamen im Februar in Spielfeld rote Armbänder - sie wurden hinter den Zaun zurück nach Slowenien gebracht, während Tausende andere ein- oder nach Deutschland weiterreisen durften. In einigen Beschwerdefällen gibt es nun Entscheidungen, und im Großteil dieser Fälle - sieben Erwachsene und fünf Kinder aus Syrien, Afghanistan und dem Irak - erklärte ein Richter am Landesverwaltungsgericht die Zurückweisungen für rechtswidrig - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Dolmetscher nicht immer geeignet gewesen

In einem Fall lautete eine Begründung: „Dass die Beschwerdeführer aus einem Gebiet in Afghanistan kommen, wo kein Krieg herrsche, wurde dem Inspektor vom Dolmetscher mitgeteilt“, und betreffend eines Syrers heißt es in der dem ORF exklusiv vorliegenden Gerichtsentscheidung: „Es liegt der Schluss nahe, dass die Dolmetscherin persönliche Anschauungen in ihre Arbeit miteinfließen gelassen hat.“

Die Dolmetscher wurden damals von der Sicherheitsfirma G4S gestellt. Über ihre Eignung heißt es in den Gerichtsentscheidungen: „Zum einen wurden als Sprachdolmetscher sehr gute, aber auch offensichtlich völlig ungeeignete Personen eingesetzt.“ Ein Dolmetscher etwa, den das Gericht an einem von fünf Verhandlungstagen befragt hatte, konnte nur gebrochenes Deutsch.

Fehlende Schulungen, veraltete Formulare

Kritisiert werden in den Urteilen auch fehlende Schulungen: „Es ist zwar zulässig, dass sich die Behörde einer privaten Firma - G4S - bedient, jedoch entbindet dies nicht die belangte Behörde, sich vom Kenntnisstand des eingesetzten Dolmetschers Gewissheit zu verschaffen und die Dolmetscher in fundamentale Grundlagen ihrer Arbeit einzuweisen. Ebenso wären die Beamten für die Arbeit mit Dolmetschern einzuschulen gewesen.“

Außerdem seien völlig veraltete Formulare unvollständig ausgefüllt worden, überall fehlt der Name des jeweiligen Dolmetschers, und als Berufungsinstanz wurde der unabhängige Verwaltungssenat angegeben, der seit zwei Jahren nicht mehr existiert und durch das Landesverwaltungsgericht ersetzt wurde.

„Grundkonzeption tiefgreifend fehlerhaft“

Die Berufungen beim Landesverwaltungsgericht kamen unter Mithilfe von Petra Leschanz von der Initiative „Border Crossing Spielfeld“ zustande. Sie sieht ihre Ansicht bestätigt, „dass die Grundkonzeption des Grenzmanagements tiefgreifend fehlerhaft war, was grundrechtliche Belange angeht“. Leschanz sieht Auswirkungen für den Fall, dass die Asylnotverordnung in Kraft gesetzt wird: „Es wird nach dieser Entscheidung durchaus fraglich sein, ob man Beamten, die nicht geschult sind in asylrechtlichen Belangen, noch zumuten kann, dass sie Entscheidungen treffen, die für das Asylrecht der Antragsteller wichtig sind.“

Einer der Betroffenen hat inzwischen in Slowenien Asyl, einem droht laut Leschanz die Abschiebung nach Kroatien, sie hofft nun auf ein Asylverfahren in Österreich; auch finanzielle Entschädigungen könnten die Betroffenen einklagen. Von Innenministerium und Landespolizeidirektion gibt es vorerst noch keine Reaktion - sie erhielten die Urteile erst am Freitag.