Spielfeld: Zurückweisungen mit Folgen

Das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat mehrere Einreiseverweigerungen für Flüchtlinge in Spielfeld als rechtswidrig erklärt. Richter Erich Kundegraber präzisiert die Gründe und Folgen dieser Entscheidung.

Ingesamt neun Zurückweisungen nach Slowenien wurden laut Erich Kundegraber, Richter am Landesverwaltungsgericht Steiermark, für rechtswidrig erklärt - mehr dazu in Zurückweisungen in Spielfeld aufgehoben. Die davon betroffenen Menschen könnten nun eine Entschädigung einklagen, und „die Personen können eigentlich jetzt zur Einreise kommen mit dieser Entscheidung und dürften einreisen“, so Kundegraber.

Betroffenem droht Abschiebung

Besonders relevant und hilfreich könnte das für einen Syrer sein, dessen Frau und Kinder laut der Initiative „Border Crossing Spielfeld“ noch in einem Lager in Damaskus sind - ihm drohe gerade die Abschiebung von Slowenien nach Kroatien.

Laut der Initiative wurde in seinem Fall von einem Dolmetsch in Spielfeld behauptet, in seinem Wohnort südwestlich von Damaskus herrsche kein Krieg, die Zerstörungen seien aber sogar auf Google Street View zu sehen.

„Frage sollte von Behörden geprüft werden“

Richter Kundegraber ist nun der Meinung, dass an der Grenze über derartige Fragen gar nicht entschieden werden solle: „Die Frage, ob ein Krieg auf dem Gebiet in Syrien herrscht, sollte eigentlich von den Behörden und Gerichten geprüft werden - und nicht von den Grenzkontrollbeamten“ - eben im Rahmen eines Asylverfahrens, sagt Kundegraber im Interview mit dem ORF Steiermark.

Zu den Gerichtsverfahren meint der Experte: „Es ist durch die Verfahren hervorgekommen, dass diese neun Personen einen Asylantrag gestellt haben und ihnen die Einreise verweigert wurde. Sie wären in einem Rechtsstaat einem Asylverfahren zugeführt worden.“

Dublin-Verfahren nicht eingesetzt

Die Zurückweisung in ein sicheres Drittland wie Slowenien müsste laut Kundegraber in einem sogenannten Dublin-Verfahren geprüft werden - zumindest bis das abgeschlossen ist, hätten die neun Betroffenen in Österreich bleiben dürfen. Österreich könnte erst, falls die Asyl-Sonderverordnung in Kraft tritt, von vornherein versuchen, die Grenzen dicht zu machen. Trotzdem wird man wohl qualifizierte Dolmetscher brauchen, denn wer Familie in Österreich hat, wird einreisen dürfen.

Polizei respektiert Entscheidungen

Landespolizeidirektor Josef Klamminger sagt zu den Gerichtsentscheidungen, man müsse sie erst im Detail prüfen, respektiere sie aber und werde versuchen, künftig solche Probleme zu vermeiden. Es habe im vergangenen Jahr jedenfalls enorme Kosten für Dolmetscher gegeben - wohl durch die Flüchtlings- und Migrationswelle. Die Vermutung liegt also nahe, dass die Polizei versucht hat zu sparen, indem statt Gerichtsdolmetschern Laiendolmetscher der Firma G4S engagiert wurden.