Grazer Amokfahrer muss bei Prozess erscheinen

Der Amokfahrer von Graz wird sich ab kommender Woche persönlich vor Gericht verantworten müssen: Laut zweier psychiatrischer Gutachten ist der 27-Jährige voll verhandlungsfähig.

Rund eine Woche vor Beginn des Prozesses zur Amokfahrt in Graz wurde die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten geprüft. Die medizinische Betreuung in der Haftanstalt Göllersdorf, wo der Mann untergebracht war, hatte diesbezüglich Zweifel geäußert - nun befanden aber zwei Sachverständige den Verdächtigen für verhandlungsfähig.

„Kein Anhaltspunkt für Verhandlungsunfähigkeit“

Psychiater Manfred Walzl hatte den Mann bereits vor längerer Zeit untersucht und für zurechnungsfähig erklärt, sein Kollege Peter Hofmann befand in einem zweiten Gutachten, dass dieser nicht zurechnungsfähig sei. Diesmal wurde erneut Walzl beigezogen - in einem ausführlichen Gutachten stellte er fest, dass der Angeklagte verhandlungsfähig sei. Dieser Meinung war dann auch Hofmann in einer Stellungnahme vom 8. September, wo es hieß, dass es „derzeit keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass beim Betroffenen Verhandlungsunfähigkeit besteht“.

Dass Walzl jetzt auch mit dem Gutachten zur Verhandlungsfähigkeit beauftragt wurde, ist für Gerichtssprecherin Barbara Schwarz keine schiefe Optik: „Für uns geht es darum, dass man auf breiter Basis abklären muss, ob Verhandlungsfähigkeit besteht. Der von Gericht gewählte Sachverständige ist ein sehr erfahrener Experte in diesen Fragen, und deswegen wurde dieser Sachverständige von uns auch gewählt.“

Verhandlung beginnt kommenden Dienstag

Der Prozess soll nun planmäßig ab 20. September im Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts in Graz über die Bühne gehen; zuvor werden noch einige Umbauten durchgeführt - unter anderem wird der Saal so adaptiert, dass auch Personen mit Rollstuhl selbstständig zufahren können - mehr dazu in Bauliche Maßnahmen vor Amokfahrer-Prozess (6.9.2016).

Anfang Juli hatte die Staatsanwaltschaft anstatt einer Klage gegen den Amokfahrer einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht - mehr dazu in Grazer Amokfahrer: Einweisung beantragt (5.7.2016). Daher wird während der Verhandlung ein Arzt den Gesundheitszustand des Angeklagten beobachten, erklärt Barbara Schwarz: „Falls es Probleme geben sollte, kann auch jederzeit eine Pause gemacht werden, und bei einem Verfahren hinsichtlich der Einweisung kann auch in Abwesenheit des Betroffenen verhandelt werden.“

Drei Tote, rund 100 Verletzte

Bei der Amokfahrt durch die Grazer Innenstadt am 20. Juni 2015 waren drei Menschen getötet und rund 100 verletzt worden - mehr dazu in Nach Amokfahrt: Die Stadt trauert (22.6.2015) und Grazer Amokfahrer kommt nach Niederösterreich (16.6.2016).