Zielpunkt-Parkplatz-Causa: Klage abgewiesen

Im Zielpunkt-Rechtsstreit ist am Mittwoch eine Besitzstörungsklage abgewiesen worden - wegen eines Formalfehlers. In der Causa geht es um Klagen gegen Personen, die auf Parkplätzen aufgelassener Filialen parkten.

Allein in der Steiermark sind bereits mehr als 150 Fälle bekannt, bei denen Personen, die ihr Auto auf den Parkplätzen der aufgelassenen Zielpunkt-Filialen abstellten, dazu aufgefordert wurden, 200 Euro zu zahlen und mit Besitzstörungsklagen bedroht wurden - mehr dazu in Zielpunkt-Rechtsstreit: Musterprozess in Aussicht.

Grund: Frist abgelaufen

Tatsächlich sind solche Klagen auch eingegangen. Am Mittwoch wurde eine Klage jedoch von einem Grazer Gericht abgewiesen - wegen eines Formalfehlers. Die Frist für die Klage war abgelaufen, bestätigte auch der Grazer Anwalt Günter Lippitsch, der den beklagten Autofahrer vor Gericht vertrat.

Posse um Anwälte

Der niederösterreichische Parkplatzbesitzer hatte einen Anwalt aus Innsbruck gewählt. Dieser erschien am Mittwoch aber nicht vor Gericht, weswegen als Substitut ein Anwalt aus Graz die Vertretung übernahm. Der Grazer Anwalt habe „zur Sache nichts vortragen können, hat auch keine weiteren Informationen von dem Parkplatzbetreiber erhalten“, so Lippitsch. Der Richter habe daraufhin das schriftliche Vorbringen als Grundlage für seine Entscheidung genommen - und laut schriftlichem Vorbringen war die 30 Tage-Frist für Besitzstörungsklage abgelaufen. Der Richter wies die Klage ab.

Ermittlungen aufgenommen

Dieses Urteil könne sich auf andere Verfahren auswirken, so Lippitsch: „Insoweit, als der vermeintliche Besitzer dieser Liegenschaften nach meinem Kenntnisstand nicht besonders sorgfältig ist bei seinen Halterauskünften und bei der Vorbereitung seiner Verfahren. Und daher sei es möglich, dass weitere Fristen verstreichen“, so Günter Lippitsch.

Mittlerweile habe auch die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den Parkplatzbetreiber aufgenommen, sagte der Anwalt.

Anwalt: Viele würden einfach bezahlen

Lippitsch meinte auch, dass anzunehmen sei, dass viele Autofahrer die 200 Euro einfach bezahlen würden. „Der vermeintliche Besitzer dieser Liegenschaften dürfte nach einer Hochrechnung von mir pro Tag zwischen 5.000 und 10.000 Euro einnehmen.“ Autofahrern, die einen Zettel mit der Forderung 200 Euro zu zahlen vorgefunden haben, rät er: „Sofort mit meiner Kanzlei oder mit dem ÖAMTC Kontakt aufzunehmen und die Forderungen nicht zu bezahlen“.