Große Unzufriedenheit bei Ferialjob-Bezahlung

Nach den Sommerferien für Schüler gehen Ende der Woche auch jene für Studierende zu Ende. Tausende von ihnen absolvierten währenddessen Ferialjobs oder Praktika - beim Thema Geld fühlen sich viele nun hintergangen.

Ein eigener Laptop, ein Moped oder ein neues Handy - oft freuen sich Schüler und Studierende schon vor den Ferien auf das, was sie sich danach mit dem selbst verdienten Geld kaufen wollen. Doch nicht immer kommt dann am Konto so viel an wie erwartet - oder mit dem Arbeitgeber vorab ausgemacht war; manchmal wird sogar gar nichts gezahlt.

Verpflichtende Entlohnung bei Arbeitsleistung

In Fällen wie diesen hilft die Arbeiterkammer: „Sobald Arbeitsleistung verlangt wird und die Ferialarbeitnehmer auch an Arbeitszeiten gebunden sind, ist das ein Arbeitsverhältnis und muss auch entlohnt werden. Nicht bezahlt werden müssen Volontariate oder Schnuppertage - wenn man wirklich nur zuschaut und kommen und gehen kann, wann man will“, so Karin Ladenberger von der steirischen Arbeiterkammer.

Ferialjob als Bademeister

ORF

Überstunden - etwa als Bademeister - sind gesetzlich erst ab 18 Jahren erlaubt

Häufig müssen sich Ferialarbeiter nicht nur an Arbeitszeiten halten, sondern sogar Überstunden leisten - laut Ladenberger ist das nicht immer legal: „Solange die Ferialpraktikanten unter 18 Jahre alt sind, sind Überstunden verboten - 40 Stunden pro Woche gelten als maximale Arbeitszeit. Wenn man über 18 ist, darf man Überstunden machen. Wir empfehlen in dem Zusammenhang immer, dass man die Arbeitszeiten zu Hause selbst mitschreibt, dann hat man einen Beweis in der Hand, wie viel man tatsächlich gearbeitet hat.“

Mit Beschwerden nicht zu lange warten

In den meisten Branchen stehen den Praktikanten Urlaubstage zu. Diese müssen, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden, nach Abschluss der Arbeit ausbezahlt werden.

Ferialarbeiter, die sich ungerecht behandelt fühlen oder Fragen haben, können sich an die Arbeiterkammer wenden. Fast alle machen dies laut Karin Ladenberger nach Beendigung des Dienstverhältnisses, weil sie negative Reaktionen des Arbeitsgebers befürchten. Die AK rät aber, nicht zu lange mit einer Beschwerde zu warten, da sonst nicht mehr geholfen werden könne.

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