2016 weiterer Amokfahrer-Prozess möglich

Am Grazer Straflandesgericht kommt es voraussichtlich noch heuer zu einem weiteren Amokfahrer-Prozess: Ein Rumäne muss sich wegen vierfachen Mordversuchs verantworten - er war in Graz mit seinem Wagen auf seine Familie losgefahren.

Die Amokfahrt ereignete sich am Pfingstsonntag in der Grazer Mariengasse: Der 29-Jährige war mit dem Wagen unterwegs, seine 31-jährige Frau und die beiden Kleinkinder - ein und zwei Jahre alt - auf dem Gehsteig. Der Mann nahm sie ins Visier, steuerte auf sie zu, gab Gas und krachte mit dem Wagen in eine Hausmauer. Die Frau und die Kinder wurden dabei erfasst und verletzt - Lebensgefahr bestand jedoch keine - mehr dazu in Mordversuch: Familienvater psychisch krank (15.05.2016)

„Nicht gewusst, was ich tat“

Der unverletzte Rumäne flüchtete, konnte jedoch rasch festgenommen werden. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der psychisch kranke Mann kurz vor der Tat seine Medikamente abgesetzt hatte. Zu seinem Motiv gab er Streitigkeiten mit seiner Frau an - er habe nicht gewusst, was er tat, sei ausgerastet und einfach drauf losgefahren.

Weil auch ein weiterer Fußgänger betroffen war und sich nur durch einen Sprung zur Seite retten konnte, muss sich der 29-Jährige nun wegen vierfachen Mordversuchs verantworten. Allerdings geht es - wie schon am Beginn des großen Amokfahrer-Prozesses - um eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

„Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt“

Das psychiatrische Gutachten war bereits im Juli fertig und hat „paranoide Schizophrenie“ und damit „Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt“ ergeben. Diese Expertise stammt übrigens von den bereits aus dem Amokfahrer-Prozess bekannten Gutachtern Manfred Walzl und Anita Raiger. Jetzt liegt auch das Gutachten des KFZ-Sachverständigen vor und die Staatsanwaltschaft Graz konnte ihre Ermittlungen abschließen.

Der Antrag auf Einweisung wurde dem Gericht und dem Betroffenen vor wenigen Tagen zugestellt, ist aber noch nicht rechtskräftig, weil noch eine zweiwöchige Einspruchsfrist abzuwarten ist. Wenn es keine Einsprüche gibt, wird das Gericht noch Ende Oktober einen Termin festlegen - höchstwahrscheinlich noch in diesem Jahr.