Prozess: Betrunkener attackierte Parkwächterin

Wegen vier Straftaten ist am Freitag ein 40-Jähriger vor dem Grazer Straflandesgericht gestanden. Der Mann soll unter anderem alkoholisiert eine Parkwächterin attackiert haben. Er wurde zu sechs Monaten Haft verurteilt.

Mit Dreadlocks, Vollbart, Turnschuhen und gepunktetem Hemd erschien der Angeklagte am Freitag vor Gericht. Fünf Vorstrafen und zwei offene Probezeiten habe er bereits, stellte die Richterin fest, trotzdem sei er wieder straffällig geworden.

Parkwächterin attackiert

Im Frühjahr attackierte der Grazer demnach eine Parkwächterin, die ihm einen Strafzettel geben wollte. „Sie wollte das Auto aufschreiben. Ich war zu betrunken, um wegzufahren“, gab der Mann am Freitag an. Er habe nach ihrer Plakette gegriffen und sie gefragt, ob sie sich damit wichtig fühle - dabei sei die Plakette von der Uniform gerissen worden.

In Grazer Lokal randaliert

In einem anderen Fall soll der Angeklagte in einem Grazer Lokal randaliert haben: Er habe Aschenbecher und Kerzengläser zerstört und mit einer Holzwerbetafel nach einer Frau geworfen; einen eingreifenden Mann habe er ins Gesicht geschlagen, gab die Richterin den Polizeibericht wieder. Er könne sich nicht detailliert an all diese Dinge erinnern, meinte der 40-Jährige, aber es könne sich durchaus so abgespielt haben.

Mann mit Faustschlag verletzt

Einen weiteren Mann habe er auf offener Straße angegriffen, nachdem dieser einen Witz über den Hund des Angeklagten gemacht habe, schilderte die Richterin. Der Mann musste nach einem Faustschlag ins Gesicht mit fünf Stichen genäht werden und seine Brille sei beschädigt worden. Auch in diesem Punkt zeigte sich der Angeklagte geständig.

Angeklagter zeigt Reue

Der 40-Jährige sei in allen Punkten geständig und schuldig, sagte der Verteidiger bereits zu Beginn der Verhandlung: „Er ist dem Alkohol ergeben. Er kann sich nicht an alle Hergänge genau erinnern.“ Auf die Frage, ob er jeden Tag Alkohol trinke, antwortete der Angeklagte mit „Ja“. „Und wenn sie alkoholisiert sind, dann werden sie aggressiv?“, wollte die Richterin wissen. „Offenbar“, lautete die kurze Antwort.

Der Angeklagte sprach leise und zeigte Reue: „Ich bin nicht stolz auf das, was ich tue. Es macht mich jedes Mal noch mehr fertig.“ Er gab an, seit drei Jahren in einer Wohnung ohne eigener Dusche zu leben. „Egal was ich tue, es geht nichts weiter. Wenn ich arbeite, bin ich nach zwei Tagen fertiggefahren.“

Sechs Monate unbedingte Haft

Die geforderten Schmerzensgelder und Schadenersatzsummen erkannte der Grazer an. Aufgrund der Vorstrafen meinte die Richterin bei der Urteilsverkündung, dass bedingte Haftstrafen wenig Wirkung zeigen würden - sie verurteilte den 40-Jährigen zu sechs Monaten unbedingter und zwölf Monaten bedingter Haft; außerdem wurde die Weisung zu einer Anti-Alkohol-Therapie erteilt.