Doppelmord: Lebenslang und Einweisung

Im Prozess gegen jenen 34-Jährigen, der im April seine Frau und deren Schwester in Kapfenberg ermordet hatte, ist am Montag in Leoben ein Urteil gefallen: lebenslange Haft sowie Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Die beiden Frauen - wie auch der Beschuldigte serbische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Kapfenberg - hatten sich Anfang April auf den Weg zu einer Polizeistation gemacht, um Anzeige gegen den 34-Jährigen zu erstatten. Denn obwohl das Ehepaar bereits getrennt lebte, habe er immer wieder Kontakt zu seiner Frau gesucht - mehr dazu in Doppelmord-Opfer waren auf Weg zur Polizei (4.4.2016). Laut Anklage stach der Serbe dann mit einem Messer mehrmals auf die beiden Frauen ein und trat anschließend unzählige Male auf die Köpfe und Körper der am Boden liegenden Frauen ein.

Beschuldigter unter Tränen: „War verzweifelt“

Im Prozess schilderte der 34-Jährige, wie es seiner Ansicht nach zum Tod seiner Frau und seiner Schwägerin gekommen war: Er sei verzweifelt gewesen, habe schon am Vorabend der Tat Kokain genommen und habe seine Frau sprechen wollen, aber sie habe ihn nicht zurückgerufen, sagte er.

Dann sei er auf sie zugegangen, um sie zu schlagen: „Ich hatte Angst und großen Schmerz. Ich spürte, ich bin nicht mehr ich“, beschrieb er unter Tränen und sagte weiter: „Ich habe meine Seele, meinen Schatz, als Erstes angegriffen“ - mehr dazu in Prozess um Doppelmord: Beschuldigter geständig (9.10.2016).

Gutachter: „Kombinierte Persönlichkeitsstörung“

Am Montag wurden die psychiatrischen Gutachter Manfred Walzl und Anita Raiger befragt. Walzl sagte, dass der Mann eine kombinierte Persönlichkeitsstörung habe, jedoch zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig gewesen sei. Im Blut des Verdächtigen waren kein Alkohol und lediglich Abbauprodukte von Kokain - ohne psychoaktive Wirkung - festgestellt worden.

„Er ist sich selbst der Nächste“

Der Gutachter schilderte weiter, dass es dem Beschuldigten nicht gelinge, Konflikte auszudiskutieren, sondern „er löst sie impulsiv“, außerdem leide der Mann an ausgeprägtem Narzissmus: „Er ist sich selbst der Nächste.“

Laut dem Gutachter ist beim Angeklagten ein Mangel an Empathie für die Opfer festzustellen. Ähnliches berichtete seine Kollegin Raiger: Der Angeklagte habe bei ihr den Eindruck hinterlassen, dass bei allen seinen vorangegangenen Verurteilungen eigentlich immer die anderen schuld gewesen sein sollen.

„Keine Reue für die Opfer“

Aufgewachsen sei der Mann in einer Familie mit trinkendem Vater und häuslicher Gewalt: „Für den Angeklagten ist Aggression und Gewalt normal.“ Deshalb habe er auch seine Frau und seine Kinder geschlagen: „Er konnte nicht einsehen, dass Gewalt und Drohungen mit der Trennung zu tun haben.“ Er habe sich gekränkt gefühlt und verfüge nur über ein „ichbezogenes Weltbild“. Raiger sprach von einer sehr hohen Rückfallwahrscheinlichkeit und Empathielosigkeit: „Er sieht seine eigene Gewalttätigkeit nicht und zeigte keine Reue für die Opfer.“

Urteil nicht rechtskräftig

Nach kurzer Beratung fällten die Geschworenen dann ein einstimmiges Urteil: Schuldig des Doppelmordes, lebenslange Haft, dazu wird der 34-Jährige auch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.