Ein Drittel aller Lenker blinkt nicht
Mehr als 14.000 Lenker beobachtete der ÖAMTC im September bei Abbiegevorgängen - und nur 62 Prozent der Verkehrsteilnehmer blinkten richtig. Am ehesten wird der Blinker noch bei Kreuzungen aktiviert, am wenigsten beim Verlassen von Kreisverkehren und bei abknickenden Vorrangstraßen.
Grafik: ORF.at; Quelle: ÖAMTC
Eindeutig geregelt
Der ÖAMTC erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Blinken in der Straßenverkehrsordnung eindeutig geregelt ist: Kurz vor dem Abbiegen und während des gesamten Abbiegevorgangs muss der Blinker gesetzt sein - das gilt auch, wenn man einer abknickenden Vorrangstraße folgt, betonen die Verkehrsexperten. Andere Verkehrsteilnehmer können sich frühzeitig darauf einstellen, was Konflikte und Unfälle vermeiden kann, heißt es.
Blinkt man nicht, reicht der Strafrahmen für den Fall einer Anzeige bis zu 726 Euro; in der Praxis ist jedoch eine Organstrafverfügung in der Höhe von 35 Euro zu erwarten.
Auch blinken, wenn man allein unterwegs ist
Der ÖAMTC appelliert an die Blinkmoral der steirischen Autofahrer: Man sollte den Blinker auch setzen, wenn man glaubt, alleine unterwegs zu sein - einerseits könne es passieren, dass man andere Verkehrsteilnehmer übersieht, andererseits trainiere man dadurch seine Gewohnheit, so der Autofahrerclub.