Förderbetrug: Zwölf Angeklagte vor Gericht

Seit Montag stehen in Graz zwölf Angeklagte wegen eines groß angelegten Förderbetrugs vor Gericht: Sie sollen mehr als 300.000 Euro für thermische Sanierungen beantragt haben, die nie stattfanden; vier Urteile sind bereits gefallen.

Über 40 Betrügereien sind es, die den zwölf Angeklagten auf 33 Seiten Anklageschrift zur Last gelegt werden - und sie alle betreffen den „Sanierungsscheck“ des Bundes: Mehrfach sei diese Förderung für thermische Sanierung laut Staatsanwalt beantragt worden, ohne dass die Sanierung auch stattgefunden habe.

40-Jähriger als Drahtzieher

Ausgegangen sei der Betrug im Jahr 2013 von einem 40 Jahre alten Unternehmer. Der Angeklagte sei, wie der Staatsanwalt sagt, „draufgekommen, dass man es mit den Kontrollen nicht so genau nimmt“. Daraufhin habe der 40-Jährige gefälschte Kostenvoranschläge und Rechnungen vorgelegt. Das so erschlichene Geld sei auf das Konto seiner Lebensgefährtin geflossen, die deshalb ebenfalls angeklagt wurde.

Später habe sich der Mann laut Staatsanwalt mit einem Freund aus dem Baugewerbe zusammengetan, um den Förderbetrug noch auszuweiten: Der 46-Jährige, der bereits im sogenannten Baumafia-Prozess vor Gericht stand - mehr dazu in Baumafia: Ermittlungen auch in der Steiermark (10.4.2014) - habe die Anträge abgewickelt; ein weiterer Angeklagter soll die dafür nötigen Antragsteller angeworben haben.

Letztlich nur 25.000 Euro erschlichen

Die Antragsteller selbst wurden angeklagt, weil sie ihre Daten zur Verfügung gestellt und damit laut Staatsanwalt den Betrug unterstützt hätten. Insgesamt seien auf diese Weise mehr als 300.000 Euro an Fördergeldern beantragt worden - dass letztlich nur 25.000 Euro erschlichen wurden, sei laut Staatsanwalt Zufall gewesen, weil man stutzig geworden sei.

Bereits vier Urteile gefällt

Die Verteidiger berufen sich darauf, dass der Schaden teilweise wieder gut gemacht worden sei und nicht alle Angeklagten von den Machenschaften gewusst hätten. Dennoch zeigte sich ein Großteil der Angeklagten am Montag geständig - ihnen drohen ein bis zehn Jahre Haft.

Für vier der Angeklagten gab es bereits am Montag ein Urteil, das Geld- und bedingte Haftstrafen umfasste; eine junge Frau wurde zu 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Der Prozess gegen die acht übrigen Angeklagten wird am 24. November fortgesetzt.