Pflegeheimmord: 88-Jährige unzurechnungsfähig

Nach einem Mord in einem Grazer Pflegeheim im August ist die Beschuldigte nun für unzurechnungsfähig und gefährlich erklärt worden. Die 88-Jährige hatte eine Zimmerkollegin mit einer Glasflasche so schwer verletzt, dass sie starb.

Seit der Tat - mehr dazu in 86-Jährige in Pflegeheim tödlich verletzt (20.8.2016) - sitzt die Seniorin in einer Spezialanstalt in Untersuchungshaft. Dabei handelt es sich laut Staatsanwaltschaft Graz um die Sonderanstalt Wilhelmshöhe, eine speziell für Ältere und Pflegebedürftige gedachte Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt.

Gutachten: 88-Jährige könnte weitere Taten begehen

Ob und wie lange die Frau dort noch bleiben wird, ist jedoch unklar, denn die Staatsanwaltschaft stellte den Antrag, dass die Untersuchungshaft in eine vorläufige Anhaltung umgewandelt wird. Konkret bedeutet das, dass die Frau in eine Krankenanstalt gebracht werden soll, in der sie auch psychisch behandelt werden kann.

Anlass dafür liefert das nun vorliegende Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen: Dieser hält die Frau für gefährlich und geht davon aus, dass sie aufgrund ihrer psychischen Erkrankung weitere ähnliche Taten begehen könnte; darüber hinaus bescheinigt das Gutachten der Frau Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt.

Beschuldigte zeigte sich geständig

Laut Staatsanwaltschaft sei davon auszugehen, dass gegen die Frau keine Anklage wegen Mordes erhoben, sondern ein Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gestellt wird. Die Beschuldigte selbst hatte sich bei ihren Einvernahmen geständig gezeigt und gab zu, mehrmals mit einer Glasflasche auf ihre Zimmerkollegin eingeschlagen zu haben - mehr dazu in 88-Jährige gestand Schläge mit Flasche (21.8.2016): Sie habe sich von den Schreien des Opfers gestört gefühlt.