Nach Brandstiftungen: Tätern droht Einweisung

Am Grazer Straflandesgericht sind am Mittwoch zwei Brandstiftungen verhandelt worden, die nichts miteinander zu tun haben. Beide Beschuldigte wurden aber für nicht zurechnungsfähig erklärt. Ihnen droht die Einweisung.

Fall eins trug sich im Frühjahr in Bad Waltersdorf zu. Der Beschuldigte hatte sich dort im Haus einer Oststeirerin in einer eigenen Wohneinheit eingemietet und die Idee entwickelt, dass die Frau eine Beziehung mit ihm wollte.

Enttäuschte Liebe als Motiv

Dehalb begann der Mann, sich in die Erziehung ihrer Kinder einzumischen und bedrängte die Frau zusehends mit Briefen und SMS. Zu Ostern deponierte der mittlerweile 67-Jährige ein Testament und einen Heiratsantrag im Briefkasten, wodurch es zum Streit und zu Drohungen kam. Die Frau zeigte den Pensionisten schließlich an, was den Mann in seiner Gekränktheit dazu brachte, das Mehrparteienhaus anzuzünden. Das Feuer verursachte einen Schaden von 100.000 Euro, zwei andere Mieter im Haus erlitten eine Rauchgasvergiftung - mehr dazu in Brand in Wohnhaus war gelegt (30.3.2016)

Prozess Gericht Graz

APA/Erwin Scheriau

Einer der Beschuldigten ist geständig, Motiv war die Auflösung einer Bankfiliale

Gutachterin bescheinigt „Liebeswahn“

Vor Gericht bestritt der 67-Jährige am Mittwoch alles, was ihm vorgeworfen wurde. Zu seinen zunächst geständigen Aussagen bei der Polizei sei er unter Gewaltanwendung gezwungen worden, sagte er dem Richter. Er sei misshandelt worden, auch ein Zahn sei im abgeschlagen worden. Die psychiatrische Gutachterin erklärte, dass der Mann an einer anhaltenden wahnhaften Störung leidet - wörtlich Liebeswahn - und zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war.

In Geschäft Benzin verschüttet

Der zweite Fall, der am Mittwoch vor dem Grazer Straflandesgericht verhandelt wurde, hatte im August in der Weststeiermark für Aufsehen gesorgt. Der Beschuldigte war in St. Johann ob Hohenburg in ein Geschäftslokal gegangen, hatte dort, ohne ein Wort zu sagen, Benzin verschüttet und das Geschäft angezündet. Drei im Geschäft anwesende Personen könnten über den Hinterausgang flüchten und sind unverletzt geblieben - mehr dazu in Mit Benzin Brand in Geschäft gelegt (19.8.2016)

Erst später stellte sich heraus, dass der 71-Jährige verärgert war, weil sich im Geschäft keine Bankfiliale mehr befunden hatte. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung entwickelte er die Vorstellung, er müsse das Gebäude zerstören, damit dort wieder ein neues Geschäft mit einer Bank entstehen kann.

Einweisungen beantragt

Der Weststeirer zeigte sich geständig, er habe die Tat schon länger geplant gehabt, gab er zu. Im Übrigen gestaltete sich die Befragung durch den Richter aufgrund seiner Erkrankung aber schwierig. Die Diagnose des Gutachters lautet paranoide Schizophrenie und Unzurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. In beiden Fällen beantragte die Staatsanwaltschaft auf Grund der psychologischen Gutachten eine Einweisung.