Mordversuch mit Rattengift: Fünf Jahre Haft

In Graz ist am Donnerstag eine 67-Jährige wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sie mischte ihrem Mann mehrmals Rattengift in den Kaffee. Ihre Rechtfertigung: „Ich wollte nur, dass er ins Spital kommt.“

Insgesamt viermal war der demenzkranke 77-Jährige wegen Blutungen ins Spital eingeliefert worden. Als eine Ärztin die Blutwerte des Mannes untersuchte, schöpfte sie schließlich Verdacht: Das Blut war stark verdünnt, obwohl der Mann keine blutverdünnenden Medikamente einnahm, daraufhin zeigte die Ärztin den Fall an - mehr dazu in Rattengift: Mordversuch an Ehemann (19.5.2016).

„Ich wollte nur, dass er ins Spital kommt“

Bei den Ermittlungen fand die Polizei dann in der Speisekammer das Rattengift. Zuerst leugnete die Frau die Tat, am Ende gestand sie aber alles. „Ich war verzweifelt und traurig“, versuchte die Südsteirerin - die sich grundsätzlich schuldig bekannte - beim Prozess am Donnerstag zu erklären, warum sie ihrem kranken Ehemann immer wieder Gift verabreichte. „Was wäre gewesen, wenn er gleich zu Hause gestorben wäre?“, fragte der Richter nach. „Das wäre mir nicht recht gewesen. Ich wollte nur, dass er ins Spital kommt und ich mich erholen kann“, betonte sie.

Mit der Pflege des Mannes sei sie zunehmend überfordert gewesen, und als ihr Sohn nach der Scheidung nach Hause zog, eskalierte die Situation: Die beiden Männer stritten häufig, schließlich zog die Frau in den Keller. Ihr Mann sei „immer so lästig gewesen, er hat nur geschimpft, nichts hat gepasst, und immer hat er Sex wollen“, brach es aus der Befragten heraus. „Es war keine schöne Ehe, er ist 15 Jahre immer besoffen nach Hause gekommen“, gab sie weiter zu Protokoll; erst als ihr Mann gesundheitliche Probleme hatte, schränkte er seinen Alkoholkonsum ein.

Gutachter: „Nicht zurechnungsfähig“

„Sie hat ihn jedes Mal ins Krankenhaus gebracht“, führte die Verteidigerin für ihre Mandantin ins Treffen, „dass wir überhaupt hier sitzen, ist ein Systemversagen. Psychisch kranke Menschen werden allein gelassen.“ Die Frau wurde vom psychiatrischen Gutachter Manfred Walzl als nicht zurechnungsfähig eingestuft: Sie leidet ebenfalls an einer Art Demenz - mehr dazu in Rattengiftprozess: Ehefrau nicht zurechnungsfähig (22.8.2016); mittlerweile wurde sie aber medikamentös so gut eingestellt, dass sie vor Gericht einen durchaus orientierten Eindruck machte.

„Ich wollte ihn von seinem Leid erlösen“, hatte sie bei den Einvernahmen zu einem Kriminalbeamten gesagt, der am Donnerstag als Zeuge gehört wurde. Dabei schilderte der Polizist seinen ersten Eindruck von der Südsteirerin: „Sie hat zeitlich und örtlich komplett orientiert auf mich gewirkt.“

Nicht rechtskräftig

Die Geschworenen hatten offenbar einen ähnlichen Eindruck: Sie sprachen die angeklagte Ehefrau des versuchten Mordes für schuldig und verurteilten sie zu fünf Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.